07.05.2008

Türkei: Gericht stärkt Rechte christlicher Konvertiten

Ankara/Türkei, 17.04.2008 (KAP) Das oberste Berufungsgericht der Türkei hat die Rechte von Konvertiten gestärkt, die vom Islam zum Christentum übertreten. Nach einem Religionswechsel müssten die Behörden auch eine Änderung des Vornamens erlauben, entschied der Berufungsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. In dem Musterverfahren hatte ein türkischer Staatsbürger geklagt, der seinen Vornamen Ramazan nach Übertritt zum Christentum in Daniel ändern wollte. In erster Instanz hatte ein Istanbuler Gericht die Namensänderung zunächst abgelehnt und erklärt, es gebe dafür keinen ausreichenden Grund. Die Berufungsrichter urteilten, die türkischen Gesetze gäben den Gerichten zwar eine Ermessensspielraum bei der Entscheidung darüber, ob eine beantragte Namensänderung gerechtfertigt sei. Dabei gehe es aber allein darum, ob ein neuer Name gegen gesellschaftliche Werte verstoße oder Andere in ihren Rechten einschränke. Im vorliegenden Fall müsse eine Namensänderung als gerechtfertigt gelten, weil sich der Vorname Ramazan auf einen heiligen Monat des Islam beziehe, der Antragsteller aber zum Christentum übergetreten sei. Der Fall wurde unter dieser Vorgabe an das Istanbuler Gericht zurückverwiesen.

Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress (KAP), Wien/Österreich. Eine Partneragentur von APD Schweiz.