07.11.2008

Kirgistan: Restriktives Religionsgesetz im Parlament einstimmig verabschiedet

AKREF/JJ – 7.11.2008 - Am 6. November wurde das neue restriktive Religionsgesetz vom kirgisischen Parlament einstimmig verabschiedet. Mitte November wird es Präsident Kurmanbek Bakiev vorgelegt, der dann ein mindestens ein Monat Zeit hat, es zu unterschreiben oder an das Parlament zurück zu verweisen. In dem soeben verabschiedeten Gesetz wird eine Mindestzahl von 200 Mitgliedern für die Registrierung einer religiösen Organisation gefordert. Dies widerspricht Zusicherungen, die der federführende Autor des Gesetzesentwurfs, der Vorsitzende des parlamentarischen Komitees für Verfassungsrecht, Legalität und Menschenrechte, der Abgeordnete Zainiddin Kurmanov gegenüber einer Delegation des Europaparlaments anlässlich eines Besuchs in Kirgistan abgegeben hat. Die Abgeordneten haben diesen Teil des Gesetzes noch wesentlich verschärft, indem sie einstimmig beschlossen, dass die Identität aller 200 Gründungsmitglieder zusätzlich von den Ortsverwaltungen bestätigt werden muss. „Wie können wir 200 Leute dazu bringen, offizielle Papiere für die Behörde für religiöse Angelegenheiten zu unterschreiben und dann zu den Ortsverwaltungen zu gehen, um sich mit ihren Pässen auszuweisen?“  meinten Vertreter der Gemeinschaft der Baha’i. „Die meisten Leute sind eher reserviert, wenn es darum geht, offizielle Papiere zu unterschreiben.“ Weiters enthält das Gesetz ein Verbot der Mitwirkung von Kindern in religiösen Organisationen, ein Verbot „aggressiver auf Proselytismus ausgerichteter Aktivitäten“, ein Verbot der Verteilung religiöser Literatur oder audiovisueller Materialien, sowie de facto die Erfordernis der Neuregistrierung aller registrierten Religionsgemeinschaften. Alexander Schanz von der evangelisch lutherischen Kirche erklärte gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18: „In diesem Stadium können wir nur über die Situation beten, und viele Kirchen beten derzeit“. Weitere christliche Leiter, die nicht namentlich genannt werden wollen, äußerten sich ebenfalls besorgt.

Bei der Behandlung des Gesetzesentwurfs im Parlament wurden keine Anpassungen vorgenommen, um den Gesetzestext mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Kirgistans oder der kirgisischen Verfassung in Einklang zu bringen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der österreichischen evangelischen Allianz