27.11.2008

Kasachstan: Gemeindeleiter bestraft wegen religiöser Tätigkeit (Fortsetzung)

Mitteilung des Internationalen Gemeindenbundes der Baptisten Nr. 47, 27. November 2008- übersetzt aus dem Russischen durch den Fürsprecherdienst des IGB d. ECHB

Liebe Brüder und Schwestern, in der Mitteilung Nr. 40 vom 15.09.2008 hatten wir berichtet, dass Alexander Wladimirowitsch Kerker, der in der Stadt Tajynscha (Kasachstan) wohnt, am 11. September mit einem Bußgeld in Höhe von 116.800 Tenge (ca. 1.000 $USA) bestraft war. Zudem hieß es in der Anordnung des Gerichts, dass der Bruder „seit 1985 im Bethaus, das in der Stadt Tajynscha, auf der Straße Zelinnaja 13, mit der organisatorische Tätigkeit der religiösen Gemeinschaft beschäftigt ist..."

Am 14.11.2008 händigte der Gerichtsvollzieher, W. S. Kaparejko, A. W. Kerker einen Bescheid mit der Beschreibung der gepfändeten Gegenstände. Entsprechend diesem Bescheid soll folgendes gepfändet und konfisziert werden: zwei Kühe, der Kühlschrank und der Gasherd.

Der Bruder hat 10 Kinder, sechs von ihnen sind minderjährig. Man möchte der Familie das Lebensnotwendigste wegnehmen, weil die Haustiere die Nahrungsquelle der Familie sind, und der Kühlschrank und der Gasherd zu den notwendigsten Gegenständen gehören. Deshalb ist die Konfiszierung solcher Gegenstände nach dem Gesetz der Republik Kasachstan verboten.

Wir bitten alle Gott liebende Geschwister dafür zu beten und Bittgesuche zu schreiben, damit die Strafmaßnahmen eingestellt werden und der Bruder ungehindert Gott dienen und seinen Glauben gemäß der biblischen Lehre bekennen kann.