01.10.2008

Russland: Religiöse Minderheiten als „Extremisten“ verdächtigt

AKREF/JJ -  1.10.2008  -  Seit dem Ende der Sowjetunion war die russische Politik in Sachen Religionsfreiheit vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es keine einheitliche Politik auf gesamtstaatlicher Ebene gab. Spätestens Mitte der Neunzigerjahre behinderten Staatsbeamte eigenmächtig - und ungestraft - Religionsgemeinschaften, die in Russland oft als „ausländisch“ wahrgenommen werden, wie etwa Katholiken oder Protestanten, oder die als „Unruhestifter“ geltenden Hare Krishna Anhänger und Zeugen Jehovas. 

Die größte Bedrohung für die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit in Russland ist derzeit das Vorgehen der Regierung gegen religiösen Extremismus, das sich keineswegs nur auf islamistische und andere gewaltbereite Gruppen beschränkt.

Nach Verabschiedung des Extremismusgesetzes von 2002 wurden auch verschiedene Schriften gemäßigter islamischer Autoren verboten. Die Behörden warfen verschiedensten Gruppen „religiösen  Extremismus“ vor, darunter solchen, die traditionelles Heidentum praktizieren, Zeugen Jehovas und in einem Einzelfall auch einem Baptisten. Manche Religionsgemeinschafen klagen über bürokratische Einschränkungen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo 

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der österreichischen evangelischen Allianz