29.10.2008

Deutschland: Menschenrecht Bildungsfreiheit

Bürgerrechtlicher Ruf nach Freiheit wird auch im Bildungswesen immer lauter

Deutschland: Menschenrecht Bildungsfreiheit

Bürgerrechtlicher Ruf nach Freiheit wird auch im Bildungswesen immer lauter

Berlin - 29.10.2008 - Am Freitag, den 28.10.2008 fand in Berlin eine bemerkenswerte Tagung zum Thema „Konkrete Wege zur Bildungsfreiheit" statt. Initiiert war die Veranstaltung von einem Bremer Rechtsanwalt und vorbereitet von Mitgliedern des "Netzwerks Bildungsfreiheit". Aus allen Teilen Deutschlands kamen Vertreter einiger Organisationen, Verbände und Vereine sowie einzelne Vordenker zusammen, um in Anbetracht verschiedenster Missstände im Bildungssektor über Ursachen und Lösungen zu beratschlagen. Die ca. 60 Teilnehmer zeichneten sich aus durch hohes Engagement und vielfach langjährige Beschäftigung mit der Thematik und den Hintergründen im eigenen Land. Schon die verschiedenartige Zusammensetzung der Teilnehmer ließ erahnen, an wie vielen Füßen der Schuh drückt. Die Probleme mit dem Schulsystem, aber auch die Kritik daran, müssen Beiträgen zufolge gewaltig und weit verteilt in allen Gesellschaftsteilen sein. Betroffen seien eben nicht nur die Kinder, die Jugendlichen und Familien, sondern ebenso Lehrerinnen, Lehrer, Schulen, Hochschulen und Betriebe. Letztlich leide auch die gesamte deutsche Wirtschaft unter dem Mangel kreativer, selbstständiger und selbstbestimmter Köpfe, weshalb auch gerade Firmen als Motor in die Verantwortung für grundlegende Bildungsreformen und mehr Freiheit gezogen werden sollten.

Die besondere Schwierigkeit für echte Reformen des realexistierenden Bildungssystems in Deutschland wurde sehr bald ausgemacht: die schier unauflösbare Diskrepanz zwischen Freiheit, hier die Freiheit und das Recht, sich selbst und selbstbestimmt zu bilden, und auf der anderen Seite die weit überzogenen Ansprüche des Staates an Gerechtigkeit und Sicherheit, in diesem Falle an Chancen, Schutz und Aufsicht für unsere Kinder und Jugendlichen. Nach den bitteren Erfahrungen mit staatlich geprägter Erziehung im Dritten Reich (Napola, Heimschulen etc.) hätten die Eltern des Grundgesetzes nach dem Kriege die Verantwortung von Erziehung und Bildung noch ganz bewusst der staatlichen Bestimmung entzogen und dem Einzelnen zugeordnet. Natürlich konnte diese Freiheit (Art. 6 GG) nicht ohne ein Mindestmaß an staatlicher Aufsicht gegen Missbrauch eingeräumt werden. Wieso es nun in unserem Lande wieder zu der weit verbreiteten Ansicht kommen konnte, dass Bildung komplett Sache des Staates sei und die staatliche Gemeinschaft nicht einfach nur wache, sondern alle Formen der Bildung eigenständig, d.h. in Schulen organisieren und lokalisieren müsse, wurde in Berlin einmal mehr hinterfragt. Bürgerrechtliche Freiheit zu eigener Bildungsverantwortung würde heute und im meist krassen Gegensatz zu Wissensgesellschaften anderer Ländern durch zentrale, staatliche Einzelvorgaben und bis in alle Details hinein verunmöglicht. Staatliche Kompetenzen und der Glaube an ministeriales Allwissen, das für alle und jeden im Schulalter genau eine Bildungsform, nämlich normierten Schulbesuch vorsehe, wären erschreckend selbstverständlich geworden. Das ginge teils soweit, dass Kinder, Familien, Eltern, sobald sie Bildungsfreiheit für sich z.B. durch eigenmächtige Aus- oder Umschulung in Anspruch nähmen, mit aller Härte behördlicher und letztlich juristischer Macht konfrontiert würden.

An dieser Stelle spricht die im Folgenden wiedergegebene „Berliner Erklärung", die als gemeinsame Essenz der Tagung in Berlin gesehen werden kann, sehr gut für sich selbst.

Berliner Erklärung zur Bildungsfreiheit

1. Wir teilen die Überzeugung, dass die gegenwärtige Bildungskrise gelöst werden kann, indem Freiraum für eine Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten geschaffen wird.

2. Diese Vielfalt umfasst alle individuellen Möglichkeiten. Dazu gehören staatliche Regelschulen verschiedener Formen, Schulen aller pädagogischen Richtungen in freier Trägerschaft inklusive Fernschulen sowie freie Bildungsformen ohne Schule.

3. Jeder Mensch hat gemäß UN-Menschenrechtserklärung und UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung. Die Art, Form, Inhalte und Ziele dieser Bildung sind individuell wählbar und selbstbestimmt.

4. Der Staat hat laut Art. 7 GG die Aufsicht über das Schulwesen. Dadurch wird unserer Überzeugung nach im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte gemäß Art. 1-19 GG kein eigenständiger staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag begründet. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, das Recht auf Bildung für Menschen jeden Alters zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

5. Wir setzen uns daher gemeinsam für die Umwandlung des europaweit nur in Deutschland praktizierten Schulzwangs in ein Grundrecht auf Bildung gemäß der Punkte 1-4 ein. Wir laden alle freiheitlich gesinnten Kräfte in Deutschland und Europa ein, uns hierbei zu unterstützen.

Ein weiteres Resultat am vergangenen Dienstag war der Beschluss zum Aufbau eines gemeinsamen, unabhängigen Informations- und Aktionsportals im Internet. Mit diesem Werkzeug soll – einzig unter der Prämisse der erarbeiteten „Berliner Erklärung" – jedem, Verband oder Einzelperson, Gelegenheit zur Mitwirkung, Vernetzung, Unterstützung und zur Informationsbeschaffung gegeben werden. Bürgerrechtlich vereint werden könnten dadurch sämtlich Vereine, Verbände und Gruppen, die im Bereich der Bildung größeren Reform- und Freiheitsbedarf erkennen.

Insgesamt war dieser Tagung ein erfrischendes Gefühl von Aufbruch und Ermutigung abzuspüren, das für die deutsche Bildungslandschaft wieder hoffen ließe - wenn die erarbeiteten Bildungsgrundsätze auch gesellschaftspolitisch ankämen und respektiert würden. (je)

Weitere Info:

Dipl. Ing. Jan Edel

Vorstand Schulbildung in Familieninitiative e.V.

Horringhausen 23

58513 Lüdenscheid

Tel: 02351 670213 (abends)

Email: j.edel@sfev.de

Web: www.sfev.de