15.09.2008

Kasachstan: Gemeindeleiter bestraft wegen religiöser Tätigkeit

Mitteilung des Internationalen Gemeindenbundes der Baptisten Nr. 40, 15. September 2008 - übersetzt aus dem Russischen durch den Fürsprecherdienst des IGB d. ECHB

Kasachstan: Gemeindeleiter bestraft wegen religiöser Tätigkeit

Mitteilung des Internationalen Gemeindenbundes der Baptisten Nr. 40, 15. September 2008 - übersetzt aus dem Russischen durch den Fürsprecherdienst des IGB d. ECHB

 Im Februar 2007 wurde gegen Bruder Alexander Wladimirowitsch Kerker, der in Kasachstan, Stadt Tajynsch, Straße Zelinnaja 22 lebt nach dem § 374, Abs. 1 KoAP (Ordnungswidrigkeitengesetz der Rep. Kasachstan), eine Geldbuße in Höhe von ca. 1.000 $ USA verhängt.

Nachdem der Gerichtsbevollmächtigter, A. K. Abischev, aus der Ortschaft Tajynsch, am 10. September 2008 den Sachverhalt über das der Ordnungswidrigkeit geprüft hatte, ordnete er an: „Das Ackerland, das insgesamt von 0,1150 Hektar umfasst und dem Kerker A. W. gehört, zu sperren". Zurzeit kann der Bruder dieses Land nicht nutzen und sein Ackerland verwalten, obwohl er 10 Kinder hat, von denen 6 minderjährig und die letzten jüngsten Zwillinge nur 6 Jahre alt sind.

Am 11. September 2008 untersuchte der Richter des Kreisgerichts Tajynsch im Gebiet die Ordnungswidrigkeit im Bezug auf Alexander Wladimirowitsch Kerker und erklärte ihn nach § Abs. 1 KoAP RK für schuldig, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben ordnete eine Geldbuße in Höhe von 116.800 Tenge (ca. 1.000$ USA) an. Zudem wird in der Anordnung erwähnt, dass der Bruder „seit 1985 im Bethaus, das in der Stadt Tajynsch, auf der Straße Zelinnaja 13 steht, mit der Organisation der religiösen Tätigkeit beschäftigt ist...". Das entspricht nicht der Realität, da das Haus auf der Straße Zelinnaja 13 erst im Jahre 1991 erworben wurde und der Bruder in die Stadt Tajynsch im Jahre 1988 umzog und die Gemeinde in dieser Stadt ihre Gottesdienste schon seit den 70-er Jahren durchführt.

Obwohl der Bruder freiberuflich arbeitet, schrieb der Ortsinspektor, A. S. Achmetshanow, in seinem Rapport, dass er nicht arbeitet, weil er an Gott glaubt. Aus dem Sachverhalt ist zu erkennen, dass mit dieser Frage sich die Abteilung für den Kampf gegen den Extremismus, Separatismus und Terrorismus (AKEST) beschäftigt ist.

Wir bitten alle wahren Kinder Gottes dafür zu beten und Bittgesuche zu schreiben, damit die beiden Anordnungen gegen den Bruder widerrufen werden und er ungehindert zusammen mit seiner Familie auf dem ordnungsmäßigen erworbenen Grundstück leben könnte, dem Herrn dienen und seine Glaubensüberzeugung entsprechend der Lehre der Bibel bekennen könne.