20.02.2009

Iran: Weltweite Evangelische Allianz verurteilt Apostasiegesetz

WEA/AKREF/JJ – 20.2.2009 - Die Weltweite Evangelische Allianz (WEA), verurteilt die systematische und fortgesetzte Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit, unter anderem durch langfristige Inhaftierung, Folterung sowie Hinrichtungen, hauptsächlich oder ausschließlich aufgrund der Religionszugehörigkeit der Angeklagten, wovon insbesondere religiöse Minderheiten wie protestantische Christen betroffen sind.

Die WEA weist darauf hin, dass die Christen in der Verfassung des Iran formell als geschützte religiöse Minderheit anerkannt werden, der es gestattet ist, ihre Religion frei auszuüben und ihre eigenen Personenstandsangelegenheiten autonom zu regeln. Dennoch würde sich die Vorrangstellung des Islams und islamischer Gesetze, insbesondere des neuen Apostasiegesetz, negativ auf die Rechte und den Status der christlichen Minderheiten auswirken, die bereits jetzt schwerer Diskriminierung ausgesetzt sind.

Die WEA bestätigt, dass die Christen im Iran, insbesondere Evangelikale, weiterhin unter Belästigungen, Verhaftungen, strenger Überwachung und Einkerkerung zu leiden haben. Die WEA ruft auch in Erinnerung, dass der iranische Präsident Mahmoud Ahmadinedschad Berichten zufolge ein Ende der Entwicklung des Christentums im Iran gefordert hat, und dass es in den letzten Jahren zu mehreren Razzien der iranischen Behörden bei Gottesdiensten gekommen ist, wobei Gottesdienstbesucher und christliche Leiter festgenommen und Mitglieder der Gemeinden belästigt und bedroht wurden.

Die WEA bringt ihre Besorgnis über die kürzlich erfolgte Novellierung des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck und spricht sich gegen die Todesstrafe als Instrument des Rechts und der Politik aus. Dieses Gesetz, in dem strenge Strafen, bis hin zur Todesstrafe für den Übertritt vom Islam zu anderen Religionen, festgeschrieben werden, verletzt eindeutig die Verpflichtungen der islamischen Republik Iran aufgrund der internationalen Menschenrechtskonventionen. Dieses Gesetz stellt in sich selbst eine eindeutige Verletzung von Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, in dem es heißt: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben“. Dieser Pakt ist ein wichtiges und bindendes internationales Dokument, das der Iran 1975 ohne jede Vorbedingungen ratifiziert hat. Weiters heißt es in Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben“ und in Artikel 18 derselben: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“.

Die WEA bringt hiermit ihre tiefe Besorgnis über die Auswirkungen des Strafgesetzbuchs zum Ausdruck, das zwingend die Todesstrafe für den Abfall vom Islam vorsieht, und darüber hinaus noch weitere schwerwiegende Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit mit sich bringt. Daher ruft die WEA die iranischen Behörden, und zwar sowohl die Regierung als auch das Parlament, auf, sich mit den in diesem Schreiben hervorgehobenen wesentlichen Anliegen zu befassen und ihre Menschenrechtsverpflichtungen sowohl im Rechtssystem als auch in der Praxis vollinhaltlich zu erfüllen.

Die WEA ruft zur Abschaffung der Todesstrafe auf, die ohne Respekt für international anerkannte Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen diese droht, vollzogen wird.

Die WEA ruft alle demokratischen Regierungen auf, sich auf höchster Ebene öffentlich zu der sich verschlechternden Lage der Religions- bzw. Glaubensfreiheit im Iran zu äußern und auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass die internationale Gemeinschaft die Behörden in speziellen Fällen zur Verantwortung zieht, in denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen ist bzw. kommen wird, insbesondere aufgrund des kürzlich verabschiedeten Apostasiegesetzes, durch das die Todesstrafe für den Abfall vom Islam legalisiert wird.

Die WEA ruft den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, die Entwicklung zu beobachten und die Einhaltung der Empfehlungen der Vertreter zu fordern, die den Iran bereits besucht haben, insbesondere der Empfehlungen des UN Sonderberichterstatters über Religions- und Glaubensfreiheit (1995).

Dr. <personname w:st="on">Geoff Tunnicliffe</personname>Geschäftsführender Direktor - Internationaler Direktorder Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA)

Godfrey Yogarajah

Kommission für Religionsfreiheit

Weltweite Evangelischen Allianz (WEA)

Die Weltweite Evangelische Allianz besteht aus 128 nationalen Evangelischen Allianzen in 7 Regionen und 104 assoziierten Mitgliedsorganisationen.

Kontaktinformation:

Marion Kim, Pressesekretär, E-Mail: marion@worldevangelicals.org

Sylvia Soon, Stabschefin, E-Mail: sylvia@worldevangelicals.org