25.02.2009

Ägypten: Erstmals Revision zugunsten christlicher Mutter in Sorgerechtsstreit zugelassen

Kinder zunächst muslimischem Vater zugesprochen – Mutter erreichte jetzt erneute Prüfung

Ägypten: Erstmals Revision zugunsten christlicher Mutter in Sorgerechtsstreit zugelassen

Kinder zunächst muslimischem Vater zugesprochen – Mutter erreichte jetzt erneute Prüfung

(IGFM) Frankfurt am Main / Kairo (25. Februar 2009) – Am 11. Februar entschied der Staatsanwalt Abdel Meguid Mahmoud, dass die christliche Mutter der 14-jährigen Zwillinge Andrew and Mario Medhat Ramses gegen eine Sorgerechtsentscheidung in Berufung gehen darf, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Das Sorgerecht für die Kinder wurde dem zum Islam konvertierten Vater zugesprochen. Nun prüft das Kassationsgericht den Fall und das Gesetz, auf dem das Urteil basiert, erneut.

Dieser Fall spiegelt den Disput wider, der sich aus der Vermengung des islamischen und des säkularen Rechts in Ägypten ergibt. Einerseits ist nach ägyptischem Recht festgelegt, dass Kinder im Scheidungsfall bis zum 15. Lebensjahr bei ihrer Mutter bleiben sollen. Nach islamischem Recht (Scharia) gilt jedoch, dass ein Nicht-Muslim keine Autorität über einen Muslim haben darf. Demnach dürften muslimischen Söhne nicht unter der Obhut einer nicht-muslimischen Mutter stehen.

In der Vergangenheit wurde in Streitfällen zwischen christlichen Müttern und muslimischen Vätern das Sorgerecht in der Regel den Vätern zugesprochen. So erhielt auch der 1999 zum Islam konvertierte Medhat Ramses Labib, Vater der Zwillinge, das Sorgerecht im vergangenen September, nachdem er auch den offiziellen Religionsstaus seiner Söhne ändern ließ. Die Söhne selbst sind damit nicht einverstanden, denn sie wollen sowohl ihren christlichen Glauben beibehalten als auch bei ihrer christlichen Mutter leben.

Der Mutter der Kinder, Kamilia Lotfy Gaballah Fanoos, wurde nun zugestanden, die Entscheidung des Familiengerichts vor dem Kassationsgericht anzufechten. Die erste Anhörung findet am 2. März statt. Zahlreiche Organisationen wie die „Ägyptische Initiative für Persönliche Rechte“ (EIPR) und auch die „Europäische Union der Koptischen Organisationen für Menschenrechte“ (EUCOHR) haben sich eingeschaltet und unterstützen die Mutter der Zwillinge in ihrem Bestreben, das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen.

Das Kassationsgericht soll nun klären, ob die Kinder automatisch dem muslimischen Elternteil zugesprochen werden und ob beim Übertritt des Vaters zum Islam die Kinder automatisch ebenfalls zum Islam übertreten müssen. Die IGFM befürwortet die Entscheidung des Staatsanwalts und fordert ein faires Verfahren unter Berücksichtigung des Menschenrechts auf religiöse Selbstbestimmung.