01.07.2009

Armenien: Wird die kritische Stellungnahme internationaler Organisationen das restriktive Religionsgesetz verhindern?

AKREF/JJ - 02.07.2009 - Der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben nach einer Überprüfung der Entwürfe zur Änderung des Religionsgesetzes in der Republik Armenien eine äußerst kritische Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderungen abgegeben. Diese wurden vom armenischen Parlament bereits in erster Lesung genehmigt. In seiner abgeänderten Fassung würde das Religionsgesetz die Weitergabe religiöser Überzeugungen verbieten. Religionsgemeinschaften würden für ihre rechtliche Anerkennung 500 erwachsene Mitglieder benötigen, die armenische Staatsbürger sein müssten. Christliche Gemeinschaften, welche die Lehre von der Dreifaltigkeit nicht anerkennen, könnten keine Anerkennung erlangen. Weiters würden im Falle des Inkrafttretens dieses abgeänderten Religionsgesetzes vielfältige Gründe für das Verbot von Religionsgemeinschaften neu hinzukommen und die „ausschließliche Mission“ der Armenisch Apostolischen Kirche festgeschrieben. Glaubensverbreitung wäre aufgrund des neuen Artikels 162 des Strafgesetzes eine strafbare Handlung. „Die Behörden müssen die Ergebnisse dieser Überprüfung berücksichtigen, obwohl ich nicht weiß, ob sie das tun werden“, erklärte der Russisch Orthodoxe Priester David Abrahamyan gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18. „Würden sie sich an die europäischen Standards halten, hätten sie diese Änderungen in erster Lesung nicht beschlossen.“ Der leitende Beamte für religiöse Angelegenheiten der armenischen Regierung, Vardan Astsatryan erklärte gegenüber Forum 18, er hätte „keine Kenntnis“ von der Stellungnahme der internationalen Organisationen. Vertreter der Zeugen Jehovas erklärten jedoch, dass Astsatryan ihnen Mitte Juni gesagt hätte,  die geplanten Gesetzesänderungen wären aufgeschoben, aber nicht aufgegeben worden.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz