03.03.2009

Türkei: Straßburg-Urteil zugunsten von orthodoxer türkischer Pfarre

Straßburg/Frankreich, 03.03.2009 (KAP) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMGH) hat einer orthodoxen Pfarre Recht gegen die Republik Türkei gegeben. Ankara wurde von den Straßburger Richtern am 3. März dazu verurteilt, der religiösen Stiftung ("Vakf"), die Trägerin der Pfarrgemeinde ist, 100.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Das Recht auf Eigentum der Pfarre in der Dardanellenstadt Canakkale sei verletzt worden, urteilte der EMGH. Bei dem Streit ging es um die Weigerung der Behörden, Grundbesitz und eine Kapelle der Gemeinde auf deren Namen einzutragen.

Im Zuge einer Grundbuchänderung war 1991 das Gelände neu in Parzellen aufgeteilt worden. Die Eintragung der Pfarre als Grundbesitzerin unterblieb, weil die religiöse Stiftung die nötigen Einspruchsfristen versäumte. Alle Versuche der Stiftung scheiterten, nachträglich ihren von Zeugen und durch frühere Dokumente bestätigten Grundbesitz einzuklagen. Die türkischen Gerichte enteigneten den Besitz.

Der EMGH kam zu dem Schluss, diese Entscheidung der türkischen Justiz verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die orthodoxe Gemeinde habe die durch Spenden und Erbschaften erworbenen Grundstücke bereits seit mehr als 20 Jahren besessen. Die Entscheidung des EMGH erging einstimmig.

Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, Wien/Österreich.

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