31.03.2009

Vietnam: Erstinstanzliche Urteile gegen acht Katholiken bestätigt

Zwangsschließung von Anwaltskanzlei dokumentiert fehlende Rechtsstaatlichkeit

Vietnam: Erstinstanzliche Urteile gegen acht Katholiken bestätigt

Zwangsschließung von Anwaltskanzlei dokumentiert fehlende Rechtsstaatlichkeit

Ninh Thuan – Frankfurt (31. März 2009) – Vietnam hat am 25. März 2009 erneut die Arbeit eines Menschenrechtsverteidigers unterbunden, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Das Amt für Justiz der südvietnamesischen Provinz Ninh Thuan hat alle drei Büros der Kanzlei Phap Quyen (Rechtsstaat) des renommierten Rechtsanwalts Le Tran Luat, geschlossen. Rechtsanwalt Luat wurde drangsaliert, weil er sich für Katholiken und Dissidenten eingesetzt hatte.

Am 27. März fand der Revisionsprozess von acht Katholiken in Hanoi ohne ihn statt, so die IGFM. Mehrere tausend Katholiken demonstrierten friedlich vor dem Gericht. Die IGFM ruft Vietnam auf, die Menschenrechtverteidiger vor behördlicher Drangsalierung zu schützen.

Der Rechtsanwaltkanzlei Phap Quyen werde die Zulassung für eine unbestimmte Zeit entzogen, so berichtete die vietnamesische Staatspresse. Die Kanzlei sei ferner mit einer Geldstrafe von umgerechnet 200 Euro belegt worden, weil sie eine Zweigstelle ohne Genehmigung eröffnet und einen Rechtsanwalt ohne gültige Papiere engagiert habe. Seit Monaten führten die Staatsmedien eine Schmähkampagne gegen Rechtsanwalt Le Tran Luat. Er selbst habe das Gesetz gebrochen, obwohl er sich als Rechtsanwalt für Recht und Gerechtigkeit bezeichnet habe.

Rechtsanwalt Luat wurde bereits von der Flughafenpolizei in Ho Chi Minh Stadt festgehalten, als er am 3. März 2009 zu einem Gerichtstermin nach Hanoi reisen wollte. Er vertrat dort acht Katholiken und sechs inhaftierte Dissidenten. Der vietnamesische Staatssicherheitsdienst versuchte ihn zu überreden, die Vertretung seiner Mandanten fallen zu lassen. Am 25. Februar 2009 war seine Kanzlei durchsucht worden. Fünf Computer wurden vom „Gerichtsvollzieher“ beschlagnahmt. Die IGFM kritisiert das Vorgehen der vietnamesischen Behörden und sieht drin „einen erneuten Beweis für fehlende Rechtsstaatlichkeit“.

Der Revisionsprozess gegen acht Katholiken am 27. März in Hanoi fand ohne den Rechtsanwalt Luat statt. Die Katholiken wurden wegen „Zerstörung sozialistischen Eigentums“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“ zu Haftstrafen von zwölf bis 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Damit wurden sie für ihre Teilnahme an friedlichen Protesten bestraft, so die IGFM. Die Urteile der ersten gerichtlichen Instanz blieben erwartungsgemäß unverändert. Staatsmedien hatten die Katholiken vor dem Prozess dazu aufgerufen, die Urteile als Zeichen der Reue zu akzeptieren. Vor dem Gerichtsgebäude in Ha Dong versammelten sich mehrere tausend Katholiken und protestierten friedlich für Recht und Wahrheit.