09.05.2009

Aserbaidschan: Wird das revidierte Religionsgesetz nicht registrierten Gemeinschaften verbieten, sich zum Gottesdienst zu versammeln?

AKREF/JJ – 9.5.2009 - Das aserbaidschanische Parlament ist offensichtlich im Begriff, restriktive Änderungen des Religionsgesetzes im Eilverfahren zu beschließen. Nur die Abgeordneten verfügen über den Text des Gesetzesentwurfs, der erst veröffentlicht werden soll, sobald das Gesetz verabschiedet ist.  Die Verweigerung der Veröffentlichung des Texts macht eine öffentliche Diskussion der Vorschläge unmöglich, klagt Eldar Zeynalov vom Menschenrechtszentrum von Aserbaidschan. „Alles, was unter strengster Geheimhaltung vorbereitet wird, ist schlecht für die Menschenrechte. Es gibt keine angenehmen Überraschungen von unseren Abgeordneten“, erklärte er gegenüber dem Nachrichtendienst Forum 18.

Angeblich enthält der Text auch ein Betätigungsverbot für nicht registrierte Religionsgemeinschaften. Dies wurde allerdings von der Parlamentsabgeordneten Rabiyyat Aslanova, die gleichzeitig Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Parlament ist, bestritten. Auf die Frage nach diesem Betätigungsverbot erklärte Aslanova zunächst, dass die Registrierung verpflichtend gemacht würde. Auf die Nachfrage, ob dadurch die Betätigung nicht registrierter Gemeinschaften illegal würde, erklärte sie jedoch, es sei eine freie Wahl, sich registrieren zu lassen oder nicht und dass niemand für die Religionsausübung ohne Registrierung bestraft werden würde, solange man nicht gegen die nationalen Interessen predigt oder die Würde anderer verletzt. Auf eine nähere Definition dieser Begriffe ließ sie sich nicht ein. Aslanova bestätigte, dass sich bereits registrierte Gemeinschaften nach Verabschiedung der Gesetzesänderung neu registrieren lassen müssen. Bereits nach Verabschiedung des ersten Religionsgesetzes im Jahr 1992 und danach anlässlich der Gesetzesänderungen von 1994, 1999 und 2002 mussten sich alle registrierten Gemeinschaften jeweils neu registrieren lassen. Minderheitengemeinschaften hatten jedes Mal Probleme, die Neuregistrierung zu erlangen. So versucht die Baptistengemeinde in Aliabad seit fast 15 Jahren erfolglos, sich registrieren zu lassen. Die Registrierungsanträge der Pfingstgemeinde „Tempel des Herrn“ in Baku wurden seit 2006 stets abgelehnt. Auch viele Moscheen und örtliche Gemeinschaften der Zeugen Jehovas haben dieselben Schwierigkeiten.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz