02.11.2009

EU/Italien: Kruzifix im Klassenraum verletzt Menschenrechte

Welt - 3. November 2009, 15:16 Uhr - 

Italien hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Die Richter erklärten, das obligatorische Anbringen von Kruzifixen in Schulräumen verstoße gegen die Menschenrechtskonvention. Die Religionsfreiheit werde verletzt. Italien hatte argumentiert, das Kreuz sei ein Landessymbol.

Das obligatorische Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlichen italienischen Schulen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden. Geklagt hatte eine Italienerin, deren Kinder eine staatliche Schule besuchten, in der alle Klassenzimmer ein Kreuz an der Wand hatten.

Der Gerichtshof stellte in dem Verfahren gegen Italien eine Verletzung des Rechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Kinder fest. Das obligatorische Anbringen des Symbols einer bestimmten Glaubensüberzeugung in Klassenzimmern beschränke unzulässig das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie „das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben".

Das oberste italienische Verwaltungsgericht hatte 2006 entschieden, das Kreuz sei zu einem Symbol für die Werte Italiens geworden, und wies die Klage der Mutter ab. Die Richter in Straßburg hingegen erklärten, die Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen oder keiner Religion angehörten, verstörend wirken.

Der Vatikan reagiert zurückhaltend auf das Urteil. Man müsse die Begründung studieren und einen „Moment der Reflexion" einlegen, bevor man die Entscheidung kommentiere, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi.

In Deutschland ruft die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Erinnerungen an das umstrittene Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1995 wach. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt.

Mit diesem Urteil wurde das bayerische Gesetz für nichtig erklärt, nach dem in bayerischen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht werden mussten. Das bayerische Landtag hatte daraufhin ein neues Gesetz verabschiedet, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung widerspricht.

KNA/ddp/cn

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