03.11.2009

Deutschland: Bischofskonferenz kritisiert Straßburger Kruzifix-Urteil

Wiener Kardinal: „Das Straßburg-Urteil ist schlichtweg nicht akzeptabel"

Deutschland: Bischofskonferenz kritisiert Straßburger Kruzifix-Urteil

Wiener Kardinal: „Das Straßburg-Urteil ist schlichtweg nicht akzeptabel"

ROM, 4. November 2009 ERF mediaservice - MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch "www.zenit.org" festgestellt. (ZENIT.org).- Zum gestrigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zu Fragen von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern erklärt der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ: „Das Straßburger Urteil ist eine große Enttäuschung. Es ist einseitig: Das Kreuz ist ja nicht nur religiöses Symbol sondern auch kulturelles Zeichen.Das Urteil will zwar der Religionsfreiheit dienen. Es geht aber an der Lage in Italien vorbei und ignoriert die tatsächliche Bedeutung des Kreuzes in der Gesellschaft". Kardinal Christoph Schönborn aus Wien hat am Mittwoch im Gespräch mit "Kathpress" zum ieldiskutierten „Kreuz-Urteil" des EGMR Stellung genommen. Wörtlich betonte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz Kardinal: „Das Urteil des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs über Kreuze in Schulklassen ist schlichtweg nicht akzeptabel. In Österreich ist die Gesetzeslage klar: In allen Schulen, in denen die Mehrheit der Schüler einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen. Das hat Verfassungsrang".

„Das Kreuz in den Klassenzimmern verletzt die Religionsfreiheit nicht, auch nicht das freie Bekenntnis der verschiedenen religiösen Überzeugungen. Dieses Symbol ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Liebe stärker ist als der Tod. Auf diesem Symbol beruht die europäische und die österreichische Identität", so Kardinal Schönborn laut.

„Die Entscheidung des Gerichtshofs betrifft die Rechtslage in Italien undhat keine Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland. Für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 1995 zum Kruzifix Stellung genommen", stellt Pater Langendörfer für die DBK klar. „In Deutschland hat der bayerische Landesgesetzgeber mit der so genannten Widerspruchslösung einen Weg aufgezeigt, wie in Einzelfällen ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Rechtspositionen gefunden werden kann".

Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) kritisierte das gestrige Straßburger Kruzifix-Urteil. Das Kreuz sei „unmittelbarer Bestandteil unserer Existenz und Zivilisation". Die Väter und Mütter unserer Verfassung hätten sich auf die lange christliche Tradition des Landes bezogen. „Ohne diese Kraft könnte unsere Gesellschaft ihre Humanität nicht in der Weise aufrechterhalten, wie es notwendig ist", sagte Spaenle.

Zwar gebiete die negative Religionsfreiheit, dass man nicht durch Glaubenssymbole anderer beeinträchtigt werden darf, erklärte P. Dr. Hans Langendörfer SJ, "doch sind Kreuz und Kruzifix Kultursymbole und Glaubenszeichen, die zum gelebten Glauben und damit zur positiven Religionsfreiheit gehören. So werden die Bischofs-konferenzen in Europa immer wieder darauf hinzuweisen haben, dass Religionsfreiheit nicht "Frei-sein von Religion" bedeutet und die negative Religionsfreiheit nicht zu einem allgemeinen Religionsverhinderungsrecht mutieren darf. Die Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens zeigt sich gerade auch in seiner Offenheit und Pflege kultureller Traditionen."

Der Text der Menschenrechtskonvention (EMRK) kann unter folgendem link abgerufen werden: EMRK .

(AR)