17.10.2009

Deutschland: Scharia soll nicht in deutsche Rechtsordnung einfließen

Richard Mössinger gegen Übernahme von Teilen des islamischen Rechts

Deutschland: Scharia soll nicht in deutsche Rechtsordnung einfließen

Richard Mössinger gegen Übernahme von Teilen des islamischen Rechts

Echterdingen-Stetten (idea) - 17. Oktober 2009 – Gegen Forderungen von Muslimen, Teile der islamischen Gesetzgebung, der Scharia, in die deutsche Rechtsordnung zu übernehmen, hat sich der Vorsitzende der württembergischen Bekenntnisgemeinschaft „Evangelium und Kirche", Pfarrer Richard Mössinger (Heilbronn), gewandt.

 

Bei deren Jahrestagung am 16. Oktober in Echterdingen-Stetten bei Stuttgart sagte er, dass nur die im jüdisch-christlichen Kontext entstandene freiheitliche Grundordnung unterschiedliche Formen religiösen Lebens ermögliche. Man müsse darauf achten, dass die Errungenschaften der Aufklärung, etwa Glaubens- und Gewissensfreiheit, nicht zurückgenommen werden. Mössinger verwies darauf, dass in islamisch geprägten Ländern der Koran das öffentliche Leben bestimme. Gemäß der religiösen Rechtsprechung dürften in Saudi-Arabien nur Männer wählen, die älter als 21 Jahren sind. Die Verfassung des Iran sehe vor, dass sich die kulturellen, sozialen, politischen und ökonomischen Institutionen an den Grundsätzen und Regeln des Islam ausrichteten. „Wir haben hier ein voraufklärerisches geschlossenes System, das hinter dem Stand unserer Rechtsentwicklung weit zurückliegt", sagte Mössinger. Wo die Scharia angewandt werde, gebe es keine uneingeschränkte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Als Konsequenz werde auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingeschränkt. „Evangelium und Kirche" ist in der Landessynode mit 19 Abgeordneten vertreten. Größter Gesprächskreis ist die „Lebendige Gemeinde" mit 42 der 95 Kirchenparlamentarier. Die „Offene Kirche" hat 26 Sitze, und die Initiative „Kirche für morgen" 7. Der Vertreter der Theologischen Fakultät an der Universität Tübingen, Prof. Hans-Joachim Eckstein, versteht sich als unabhängig.