19.10.2009

Iran: Verurteilung der sieben Bahá'í erneut aufgeschoben - kein neuer Termin in Aussicht

Berlin, 19. Oktober 2009 Die Verurteilung der sieben Bahá'í-Führer, die im Iran seit über 17 Monaten inhaftiert sind, war für den gestrigen Sonntag festgesetzt. Als Anwälte und Familienangehörige vor dem Gericht erschienen, erfuhren sie, dass der Prozess nicht stattfindet - ohne einen neuen Termin.

"Bereits in der vergangenen Woche lieferte das Ausbleiben der vorgeschriebenen schriftlichen Benachrichtigung der Anwälte einen Hinweis auf eine erneute Verschiebung. Dennoch mussten die Familienangehörigen den Termin ernst nehmen. Die für die Betroffenen unerträgliche Ungewissheit über das bevorstehende Verfahren muss endlich ein Ende finden", so Professor Ingo Hofmann, Sprecher der deutschen Bahá'í-Gemeinde in Menschenrechtsfragen.

Die sieben Inhaftierten sind Frau Fariba Kamalabadi, Herr Jamaloddin Khanjani, Herr Afif Naeimi, Herr Saeid Rezaie, Frau Mahvash Sabet, Herr Behrouz Tavakkoli und Herr Vahid Tizfahm. Offizielle iranische Agenturberichte haben ihnen "Spionage für Israel, Beleidigung religiöser Heiligtümer, Propaganda gegen die Islamische Republik und Verbreitung von Unheil auf Erden" vorgeworfen. Ihr einziges Verbrechen aber ist ihr religiöser Glaube.

Die Tatsache, dass die Anwälte nicht ordnungsgemäß benachrichtigt worden sind und kein neuer Termin festgesetzt wurde, ist ein gravierender Verstoß gegen die eigenen Rechtsbestimmungen des Iran und natürlich auch gegen internationale Rechtsvorschriften über faire Prozesse. Unter diesem Vorzeichen stand dieser Prozess von Anfang an.

Hier die ursprüngliche Mitteilung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass die Bahá'í-Gemeinde Deutschland die Nachricht erhalten hat, wonach der Beginn des Verfahrens gegen die sieben führenden Bahá'í im Iran am kommenden Sonntag, 18. Oktober 2009, aller Voraussicht nach nicht stattfinden wird (vgl. hierzu auch iran.bahai.de sowie www.bahai.de/news/hintergruende-zur-situation-der-bahai-im-iran.html)

So haben die beiden Anwälte, Frau Mahnaz Parakand und Herr Hadi Ismail-Zadeh, für den 18. Oktober 2009 nach wie vor keine Ladung ("Writ of Notification") erhalten. Dies hätte nach iranischem Recht spätestens zwei Werktage vor Prozessbeginn geschehen müssen. Aufgrund von zwei Feiertagen, Mittwoch und Donnerstag, an denen sich der arbeitsfreie Freitag anschließt, ist der letztgültige Tag für die Ladung Dienstag dieser Woche gewesen.

Ebenso hat das Gericht nach wie vor nicht auf die eingelegten Rechtsmittel der Verteidigung reagiert, die Anfang September eingereicht wurden. Darin wurde bemängelt, dass die wiederholte, mittlerweile anderthalbjährige Weiterführung der eigentlich zweimonatigen Untersuchungshaft gegen iranisches Recht verstößt.

Die sieben inhaftierten Bahá'í sind Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm. Alle Bahá'í bis auf Frau M. Sabet wurden am 14. Mai 2008 festgenommen. Frau Sabet wurde am 5. März festgenommen. Die sieben Bahá'í befinden sich im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis ohne formelle Anklage und Zugang zu ihren Anwälten.

Offizielle iranische Nachrichtenagenturen hatten im Februar mitgeteilt, dass die sieben Bahá'í wegen "Spionage für Israel", "Beleidigung religiöser Gefühle" und "Propaganda gegen die Islamische Republik" angeklagt seien. Einige Wochen später kam die "Verbreitung von Verderbtheit auf Erden" als vierter Anklagepunkt hinzu.

Die Internationale Bahá'í-Gemeinde und die Bahá'í-Gemeinde Deutschland weisen diese Anklagepunkte entschieden zurück. Vielmehr sind die Bahá'í allein auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur Bahá'í-Religion inhaftiert. Im Februar verurteilte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Vorgehen der iranischen Regierung gegen die Bahá'í-Führung.

Da der Beginn des Verfahrens erneut nicht stattfinden wird, erscheint es der Bahá'í-Gemeinde Deutschland umso dringlicher, der iranischen Regierung zu verdeutlichen, dass ihr Regierungshandeln gegen die Bahá'í unter sehr enger internationaler Beobachtung steht. Die iranische Regierung sollte die sieben führenden Bahá'í, die sich keinerlei individueller Vergehen gegen das iranische Recht zuschulden kommen ließen, gemäß der iranischen Gesetzgebung umgehend gegen Kaution freilassen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Amsler, Referent

Büro für Außenbeziehungen des Nationalen Geistigen Rates der Bahá'í in Deutschland

Berliner Vertretung

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Tel.: (030) 28 87 71 83

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