20.10.2009

Deutschland: Religion keine Privatsache

Staat trage Verantwortung für freie Religionsausübung

Deutschland: Religion keine Privatsache

Staat trage Verantwortung für freie Religionsausübung

 

Bad Herrenalb (epd/2436/20.10.2009) -  Der Staat hat nach Ansicht des ehemaligen Studienleiters der Melanchthonakademie Bretten, Konrad Fischer, auch künftig die Voraussetzungen für eine freie und angemessene Religionsausübung zu gewährleisten. Mit der Ordnung des Schulwesens nach dem badischen Reformator Philipp Melanchthon (1497-1560) leiste er einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung einer Gottesbeziehung der jungen Menschen, sagte Fischer am Dienstagabend vor der in Bad Herrenalb tagenden badischen Landessynode.

Melanchthons Werk und Denken sei eine nachdrückliche Ermutigung der Kirche und ihrer Gemeinden zur aktiven Teilhabe am öffentlichen Diskurs. «In Fragen der gesellschaftlichen Leitwerte und Normen haben die Kirchen eine Verantwortung», betonte der ehemalige Landessynodale. Dabei dürfe Religion niemals als Privatsache betrachtet werden. Christen könnten von Melanchthon lernen, wie sich persönliche Frömmigkeit und der Öffentlichkeitsanspruch des Evangeliums aufs engste miteinander verbinden, sagte Fischer.

Religion sei ein öffentlicher Sachverhalt, betonte Fischer und kritisierte zugleich den zur Mode gewordenen Begriff der Spiritualität. «Diese sei längst zu einem Containerbegriff geworden, dagegen sei die Frömmigkeit im Sinne Melanchthons viel präziser. Zu ihr gehörten Bildungsbereitschaft und Bildungsvollzug. Schule, Sprachübung »und der präzise Umgang mit den Realien des Wissens waren Voraussetzung für den Glauben und die politische und gesellschaftliche Organisation", sagte Fischer.

Noch bis zum Donnerstag tagen die 72 badischen Synodalen im Haus der Kirche in Bad Herrenalb. An diesem Mittwoch sollen unter anderem der pro Jahr mit rund 330 Millionen Euro veranschlagte Doppelhaushalt und ein Gesamtbildungsplan beschlossen werden. Die Landessynode vertritt rund 1,3 Millionen Protestanten in Baden. Das Kirchenparlament ist eines von vier entscheidenden Gremien neben dem Landesbischof, dem Oberkirchenrat und dem Landeskirchenrat.