21.10.2009

Deutschland: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zum Berliner Ethikunterricht

Klage eines evangelischen Elternpaars gegen die Pflichtteilnahme der Tochter am Ethikunterricht wurde abgewiesen - "Ausgestaltung des Ethilk- und Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen liegt im Ermessen des Staates"

Deutschland: Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zum Berliner Ethikunterricht

Klage eines evangelischen Elternpaars gegen die Pflichtteilnahme der Tochter am Ethikunterricht wurde abgewiesen - "Ausgestaltung des Ethilk- und Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen liegt im Ermessen des Staates"

Straßburg-Berlin, 21.10.2009 (KAP) Die Ausgestaltung des Ethik- und Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen liegt im Ermessen des Staates. Allerdings dürfen Schulgesetze, Lehrpläne und Unterricht "religiöse und philosophische Überzeugungen der Eltern nicht aus ideologischen Gründen verletzen". So lautet die Kernaussage eines Urteils des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs zum umstrittenen Ethikunterricht in Berlin. Eine siebenköpfige Kammer unter Vorsitz des Dänen Peer Lorenzen wies am 20. Oktober die Klage eines evangelischen Elternpaars zurück, das sich gegen die verpflichtende Teilnahme der 16-jährigen Tochter am Ethikunterricht wehrt. Aus Sicht der Richter verstößt die Berliner Regelung weder gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit noch gegen die Neutralitätspflicht des Staats. Auch das Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren religiösen Überzeugungen zu erziehen, werde nicht beeinträchtigt.

Hintergrund des Straßburger Spruchs ist der heftige Konflikt um den 2006 in Berlin für die Klassen 7 bis 10 neu eingeführten obligatorischen Ethikunterricht, der auf die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zielt. Gleichzeitig können die Kirchen an den Schulen Religion anbieten. Der Besuch dieses Unterrichts ist jedoch (anders als Ethik) freiwillig.

Die klagenden Eltern hätten nicht belegen können, dass der Berliner Unterricht in der Praxis ihre religiösen Überzeugungen nicht respektiert habe, so die Richter. Das Argument der Eltern, das Christentum werde nicht ausreichend berücksichtigt, wies der Menschenrechtsgerichtshof ebenfalls zurück. Es sei Sache der einzelnen Staaten, zu entscheiden, ob eine bestimmte Religion bevorzugt behandelt werden müsse. Die Europäische Menschenrechtskonvention biete keinen Schutz davor, "anderen Überzeugungen als den eigenen" ausgesetzt zu sein. Zudem habe die Schülerin die Möglichkeit, den freiwilligen protestantischen Religionsunterricht an ihrer Schule weiter zu besuchen.

Die Eltern waren mit ihrer Klage, dass der Ethikunterricht gegen ihre religiösen Überzeugungen und gegen die Neutralität des Staates verstoße, schon 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Das deutsche Höchstgericht hatte ihre Klage aus formalen Gründen abgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht in Berlin war zu dem Urteil gekommen, dass das Pflichtfach Ethik nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, Wien/Österreich
Artikel-Recherche/Zusammenstellung: APD, Basel/Schweiz