22.10.2009

Indien: Ein Jahr nach Christenjagd Hindu-Nationalist verhaftet

Madhu Babas Aussage lösten Pogrome in Orissa aus von Michaela Koller

Indien: Ein Jahr nach Christenjagd Hindu-Nationalist verhaftet

Madhu Babas Aussage lösten Pogrome in Orissa aus

von Michaela Koller

 

BHUBANESHWAR, Indien, 22. Oktober 2009 (Zenit.org).- In indischen Bundesstaat Orissa ist Hindu-Führer Madhu Baba laut Asia News am vergangenen Sonntag verhaftet worden. Er war einst rechte Hand des ermordeteten Swami Laxmananda Saraswati, dessen Ermordung im August 2008 Auslöser von anti-christlichen Pogromen war, bei denen mehr als 100 Menschen umkamen. Rund 50.000 Christen retteten sich damals durch Flucht aus ihren Dörfern, wo der Mob verheerende Schäden anrichtete.

Hindunationalist Madhu Baba wird von den Sicherheitsbehörden für die Jagd auf christliche Ureinwohner aus einem Dorf im Distrikt Kandhamal am 8. Juli vorigen Jahres verantwortlich gemacht. Diese Dalits werden von rechtsextremen Hindus als unrein angesehen. Den gewaltsamen Übergriffen war der Vorwurf des Führers und seiner Anhänger vorausgegangen, die Christen hätten eine Kuh geschlachtet, die die Hindus als heilig verehren. Fanatiker griffen Privathäuser der Dalits an, überfielen eine Herberge und ein Waisenhaus unter kirchlicher Leitung und einweihten eine von Jesuiten unterhaltene Kappelle, indem sie das liturgische Inventar zerstörten.

Madhu Baba, der die Leitung des Ashrams Jalespeta von Swami Laxmananda geerbt hat, war Hauptzeuge der Ermordung seines einstigen Meisters. Seine Aussage unmittelbar nach der Bluttat gab Hindu-Fanatikern Anlaß zu der Annahme, die Mörder des Hinduführers Laxmananda seien Christen und nicht Maoisten gewesen, wie die Ermittlungen später ergaben. Seine Angaben stehen somit auch in direktem Zusammenhang mit den grausamen Ausschreitungen gegen die Christen in Orissa im August 2008.

Seine plötzliche Verhaftung am vergangenen Sonntag, so lange nach den anti-christlichen Vorfällen, löste im Distrikt Kandhamal Spekulationen aus. Der Haftrichter hat eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt.