01.09.2009

Pakistan: Blasphemiegesetz - Kirchliche NGOs schalten UNO-Menschenrechtsrat ein

Gesetze erwiesen sich als "Lizenz zum Missbrauch von Recht und Religion"

Pakistan: Blasphemiegesetz - Kirchliche NGOs schalten UNO-Menschenrechtsrat ein

Gesetze erwiesen sich als "Lizenz zum Missbrauch von Recht und Religion"

Karachi/Pakistan, 01.09.2009 (KAP) Mehrere kirchliche NGOs haben die UNO eingeschaltet, um Pakistan zur Abschaffung seines unter Kritik stehenden Blasphemigesetzes zu drängen. Das Gesetz werde missbraucht und diene Fundamentalisten als Vorwand für Gewaltakte gegen Christen und gemäßigte Muslime, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von "Pax Christi International", Franciscans International (FI), der Bewegung "Pax Romana" und der Kommission für Gerechtigkeit und Friede des Dominikanerordens ("Dominicans for Justice and Peace") an den UN-Menschenrechtsrat, der ab Mitte September in Genf tagt.

In Pakistan steht auf die Verunglimpfung des Korans oder des Propheten Mohammed in Pakistan die Todesstrafe. Seit 1987 sind nach Angaben von "Pax Christi" 964 Menschen wegen der Blasphemiegesetze angeklagt worden. Rund die Hälfte von ihnen waren demnach Ahmadi-Muslime, Christen oder Hindus - und das, obwohl diesen religiösen Minderheiten nur drei Prozent der Bevölkerung in Pakistan angehören.

"Die Blasphemiegesetze werden regelmäßig benützt, um religiöse Minderheiten einzuschüchtern und zu verfolgen und persönliche Fehden auszutragen", schreiben die vier bei den Vereinten Nationen akkreditierten Menschenrechts-Organisationen in ihrem Papier. Die Gesetze hätten sich als "Lizenz zum Missbrauch von Recht und Religion" erwiesen und stünden im Konflikt mit der UN-Menschenrechtsdeklaration.

Die kirchlichen NGOs fordern daher, dass Pakistan die Paragrafen im Strafgesetz zur Blasphemie aufhebt und einen UN-Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz in das Land einlädt. Eine Untersuchungskommission aus Höchstrichtern und Menschenrechtsorganisationen soll zudem die Situation der Minderheiten in Pakistan erheben.

Unmittelbarer Anlass für Befassung des UN-Menschenrechtsrates ist das Pogrom von Gojra, bei dem am 1. August 14 Christen ums Leben kamen. Bei den Übergriffen sind Christen bei lebendigem Leib verbrannt oder erschossen wurden. Auslöser war eine Hochzeitsfeier, bei der christliche Kinder angeblich Seiten aus einem alten Schulbuch zerrissen haben sollen, um Konfetti herzustellen; auf diesen Seiten hätten sich Koranverse befunden.

Quelle: Kathpress, Wien/Österreich