02.09.2009

Pakistan: ÖRK wirft Pakistan Verfassungsverletzung vor

Blasphemiegesetz wird missbraucht, um religiöse Minderheiten zu schikanieren

Pakistan: ÖRK wirft Pakistan Verfassungsverletzung vor

Blasphemiegesetz wird missbraucht, um religiöse Minderheiten zu schikanieren

Genf/Schweiz, 02.09.2009/APD Der Zentralausschuss des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) hat die Regierung von Pakistan dazu aufgerufen, "die Rechte aller religiöser Minderheiten im Land zu garantieren."

In einer öffentlichen “Erklärung zur missbräuchlichen Verwendung des Blasphemiegesetzes und zur Sicherheit religiöser Minderheiten in Pakistan” stellte das ÖRK-Leitungsgremium fest, das Gesetz scheine "zu einer wichtigen Quelle für die Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten geworden" zu sein, die in "Angst und Schrecken" lebten.

Seit der entsprechenden Änderung des pakistanischen Strafgesetzbuches 1986 seien "insbesondere Christen" zu "Zielscheiben von Schikanen und Verfolgung geworden," heisst es in der Erklärung, die der Zentralausschuss auf seiner Tagung vom 26. August bis 2. September in Genf verabschiedete.

Seitdem "haben sich die Angriffe auf religiöse Minderheiten verstärkt" und es entstand ein "Klima religiös motivierter Gewalt und Verfolgung in mehreren Landesteilen Pakistans".

Das Blasphemiegesetz, in dem der Begriff der Blasphemie nur "vage definiert" sei, so die ÖRK-Erklärung, legt fest, dass Angeklagte sofort in Haft genommen werden. Selbst die Todesstrafe ist möglich. Von 1988 bis 2005 wurden 647 Personen auf Grundlage dieses Gesetzes angeklagt, wobei die Anklagen in den letzten Jahren zugenommen haben.

Der ÖRK hat mit Sorge die Vorfälle in Gojra, in der Provinz Punjab, vor einigen Wochen verfolgt, wo Christen getötet – zum Teil bei lebendigem Leibe verbrannt – und ihre Häuser in Brand gesteckt wurden. Die Täter, so ein Brief des ÖRK-Generalsekretärs an die pakistanische Regierung vom 3. August 2009, seien "militante islamistische Gruppierungen, welche die christlichen Minderheiten immer wieder mit falschen Anschuldigungen bedrohen".

Menschenrechtsorganisationen merkten an, dass auch Anklagen gegen Einzelpersonen auf Grundlage des Blasphemiegesetzes erhoben worden seien, die sich allein auf deren Glauben stützten. In anderen Fällen gründeten die Anklagen auf arglistige Anschuldigungen, die „oft mit dem Ziel" vorgebracht würden, "Menschen ins Gefängnis zu werfen, um bei geschäftlichen Angelegenheit oder Streitigkeiten über Land[-besitz] einen Vorteil zu gewinnen."

In seiner Erklärung erinnert der ÖRK an die Worte von Muhammad Ali Jinnah, in Pakistan als "Vater der Nation" verehrt, dass "Minderheiten ein heiliger Schatz Pakistans“ seien. Zudem vertritt der ÖRK die Überzeugung, dass die Diskriminierung und die Angriffe gegen religiöse Minderheiten den Artikel 36 der pakistanischen Verfassung verletzten, der die legitimen Rechte der Minderheiten garantiert.

Der ÖRK ruft die Regierung Pakistans dringend auf, den Abschnitt des pakistanischen Strafgesetzbuches (Artikel 295C) aufzuheben, der die Todesstrafe für Blasphemie festschreibt. Die ÖRK-Mitgliedskirchen sollen ihre Regierungen auffordern, ihre Besorgnis über die Sicherheit der religiösen Minderheiten in Pakistan zum Ausdruck zu bringen.

Voller Wortlaut der "Erklärung zur missbräuchlichen Verwendung des Blasphemiegesetzes und zur Sicherheit religiöser Minderheiten in Pakistan":

www.oikoumene.org

Quelle: APD, Basel/Schweiz