05.09.2009

Nigeria: Ansprache von Erzbischof Zollitsch in Jos

Religionsfreiheit als Menschenrecht

Nigeria: Ansprache von Erzbischof Zollitsch in Jos

Religionsfreiheit als Menschenrecht

JOS/BERLIN, 5. September 2009 (ZENIT.org/DBK.de).- Wir veröffentlichen die Ansprache, die der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, am 3. September anlässlich einer Begegnung mit Erzbischof Ignatius Kaigama und dem Emir von Wase, Alhaji Abdullahi Haruna Maikano, in Jos (Nigeria) gehalten hat.

Die fundamentale Wertentscheidung der modernen westlichen Verfassungsordnungen für die Religionsfreiheit entspreche der christlichen Überzeugung, bekräftigte Erzbischof Zollitsch. „Die Anerkennung der Religionsfreiheit als ein auf die Würde des Menschen gründendes Menschenrecht macht es auf der einen Seite verständlich und im wohlverstandenen Sinne auch notwendig, dass Christen in der Begegnung mit Muslimen für den Gedanken eintreten, dass Christen in islamisch geprägten Ländern in gleichem Maße Religionsfreiheit genießen sollten wie Muslime in christlich geprägten.“

Die Ansprachen, die Erzbischof Zollitsch während seiner zehntägigen Nigeria-Reise hielt, und die persönlichen Eindrücke, die er dort sammelte, finden sich in seinem Internetblog.

* * *

Exzellenzen, königliche Hoheit, sehr geehrte Damen und Herren,

bevor ich mit Ihnen einige meiner Gedanken zum Thema „Religionsfreiheit als Menschenrecht“ teile, will ich zunächst meiner Dankbarkeit Ausdruck geben, heute Abend hier in Jos, mitten in dem großen Land Nigeria, mit Ihnen, Herr Erzbischof Kaigama, und Ihnen, königliche Hoheit, zusammen sein zu dürfen.

Ich bin aus Deutschland nach Nigeria gekommen, um die Solidarität der Katholiken in Deutschland mit der katholischen Kirche und mit den Christen Nigerias zJOu bezeugen. Wir Christen sind ähnlich wie die Angehörigen der islamischen Glaubensgemeinschaft, der umma, Mitglieder einer weltweiten Gemeinschaft, die nicht nur eine Gemeinschaft des Glaubens ist, sondern auch eine Gemeinschaft der gegenseitigen Solidarität und des gegenseitigen Austausches und Lernens.

Lernen durften wir in der letzten Woche von unseren Brüdern in Nigeria, wie sie unter schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen ihren Glauben leben, ihn bezeugen und ihn an die nächste Generation weitergeben. Lernen wollen wir gemeinsam, wie wir Christen noch mehr zur Überwindung von Armut und Leid, Krankheit und Not beitragen können. Einig sind wir uns dabei in der Überzeugung, dass der Glaube an den einen, guten und barmherzigen Gott, der uns alle geschaffen hat und der ein Freund des Lebens ist, uns dazu verpflichtet, mit aller Kraft für bessere Lebensbedingungen, für den Frieden unter den Menschen und für eine gerechtere Welt zu kämpfen.

Nigeria ist ein ähnlich bedeutendes Land in Afrika wie Deutschland in Europa. Die Gestaltung des Zusammenlebens unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften in Nigeria, insbesondere das Verhältnis zwischen Christen und Muslimen, hat Bedeutung weit über Nigeria hinaus. Auch in Deutschland werden Fragen des Zusammenlebens der Religionen immer wichtiger. Lernen möchten wir Gäste aus Deutschland daher auch etwas darüber, wie die Führer der Religionen gemeinsame Wege zu einem guten Miteinander beschreiten; wie sie dazu beitragen können, den Frieden zu sichern; was sie unternehmen, Unfrieden und Spannungen in Frieden zu verwandeln.

Mit Sorge haben wir Nachrichten aufgenommen, dass es im November letzten Jahres auch hier in Jos zu Spannungen und Gewaltausbrüchen zwischen Menschen christlichen und muslimischen Glaubens gekommen ist. Doch wir haben auch erfahren dürfen, dass Sie, Herr Erzbischof, und Sie Emir von Wase, als die beiden höchsten religiösen Autoritäten dieser Region gemeinsam und mutig Übergriffen und Gewaltausbrüchen entgegengetreten sind. Damit geben Sie den Menschen ein Beispiel für das gelingende Miteinander von Muslimen und Christen, für den gemeinsamen Einsatz gegen Hass und Gewalt und für die gemeinsame Suche nach mehr Gerechtigkeit. Auf diese Weise bezeugen Sie, dass der eine Schöpfergott, an den Christen und Muslime glauben, zwischen seinen Geschöpfen nicht Hass und Gewalt, sondern Gerechtigkeit und Friede verwirklicht sehen will. Umso dankbarer sind wir, dass Sie uns Gästen aus Deutschland heute Abend Anteil schenken an Ihrer Gemeinschaft.

Islam in Deutschland

Wir haben uns daran gewöhnt, in den Bereichen Wirtschaft und Handel viel von Globalisierung zu sprechen. Inzwischen wird uns immer deutlicher bewusst, dass wir auch im Bereich des Religiösen von Globalisierung sprechen müssen.

Auch für Deutschland gilt, dass das friedliche Zusammenleben und gedeihliche Miteinander von Christen und Muslimen von wachsender Bedeutung für die Entwicklung unseres Landes ist. In Deutschland leben heute rund 4 Mio. Muslime. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch vor zwanzig Jahren, und die Zahlen werden weiter steigen. Nach Frankreich und vor Großbritannien hat Deutschland unter allen Mitgliedsländern der Europäischen Union die zweitgrößte muslimische Bevölkerung.

Ursache für diese dynamisch wachsende islamische Präsenz ist die Arbeitsmigration, die in Deutschland Ende der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts einsetzte und bis in die frühen siebziger Jahre andauerte. Der größte Teil der muslimischen Arbeitsmigranten stammt aus der Türkei. Zur wirtschaftlich bedingten Einwanderung von Muslimen kommt als zweite Ursache hinzu ein jahrzehntelang recht großzügiges Asylrecht, das Deutschland zu einem Zufluchtsort für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge aus fast allen Krisengebieten der Welt gemacht hat. Bis in den letzten Jahren die Zugangsbarrieren erhöht wurden, sind insbesondere aus den islamischen Ländern, die von vielen Konflikten heimgesucht werden – darunter auch aus Afrika – viele Hunderttausend Menschen als Flüchtlinge zu uns gekommen. Viele von ihnen haben bei uns dauerhaft Zuflucht gefunden und konnten eine neue Existenz aufbauen.

Trotz seiner vornehmlich türkischen Prägung ist der Islam in Deutschland daher auch ein Abbild der Vielgestaltigkeit dieser Weltreligion. Neben den beiden Hauptgruppen der Sunniten und Schiiten sind auch zahlreiche islamische und aus dem Islam hervorgegangene Sondergruppen vertreten. Wie in Afrika gibt es bei uns einen orthodoxen, primär an den überlieferten Gesetzen der Scharia orientierten und einen eher spirituellen, mystisch geprägten Islam. Die vier sunnitischen Rechtsschulen – Hanafiten, Schafi`iten, Malekiten und Hanbaliten – sind bei uns ebenso vertreten wie die schiitische Dschafaria.

Viel zu lange dachte man in Deutschland, die muslimischen „Gastarbeiter“ würden bald in ihre Heimat zurückkehren. Tatsächlich haben viele von ihnen im Laufe der Zeit damit begonnen, ihre Frauen und Kinder nachzuholen. Damit änderte sich die Situation in tiefgreifender Weise. Brauchten die Muslime zunächst nur Gelegenheiten zur Verrichtung der täglichen Gebete, wuchs mit dem Nachzug der Familien das Bedürfnis nach einer vollständigen islamischen Infrastruktur, die die Praktizierung des islamischen Glaubens und seine Weitergabe an die nachwachsende Generation ermöglicht. Derzeit gibt es in Deutschland schätzungsweise rund 2.500 Moscheen. Sie werden alle von privatrechtlich organisierten muslimischen Vereinen getragen. Schon bald sind im Umfeld der Moscheen spezialisierte Geschäfte für religiöse Literatur, für rituell reine Nahrung und für Kleidung gemäß der islamischen Tradition entstanden. Wie sehr sich die religiösen Verhältnisse in Deutschland gewandelt haben, dies wird u.a. auch daran deutlich, dass der Bundesinnenminister den Islam seit nunmehr drei Jahren als „Teil Deutschlands“ bezeichnet.

Einsatz für die Religionsfreiheit in Deutschland

Deutschland ist in seiner Geschichte und Kultur vom Christentum geprägt. Knapp zwei Drittel der Bevölkerung sind Christen. Politisch und rechtlich gesehen aber ist Deutschland kein christliches Land. 1919 wurden Staat und Kirche bzw. Staat und Religion in Deutschland klar unterschieden, nicht aber streng von einander getrennt. Sie kooperieren zum Wohle der Menschen, die sowohl Bürger des Staates als auch Angehörige einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft sind. Im Zentrum dieser Kooperation steht die Religionsfreiheit. Bereits die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 betont, dass das höchste Streben des Menschen einer Welt gilt, „in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit genießen“. In einem parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaat, wie Deutschland 1919 und dann wieder 1949 einer geworden ist, wird Religionsfreiheit gemäß den Übereinkommen der Vereinten Nationen verstanden als ein Menschenrecht. Die Gewährleistung der umfassend verstandenen Religionsfreiheit zählt in Deutschland daher zu den Grundlagen der staatlichen Ordnung. Der vom Christentum geprägte und wertgebundene, aber im Hinblick auf ein spezifisches religiöses Bekenntnis zugleich neutrale Staat hat daher dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Bürger unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit ihren Glauben frei bekennen und praktizieren können 

Die Präsenz des Islam in Deutschland wird im öffentlichen Leben vor allem durch (den Bau von) Moscheen sichtbar. Eine Moschee dient der Verwirklichung der Religionsfreiheit. Ihre Errichtung ist daher im Rahmen der deutschen Rechtsordnung vom Grundrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Dies ist nicht nur eine in weiten Teilen der deutschen Politik und Öffentlichkeit vorherrschende Auffassung. Dies entspricht auch der Überzeugung der Deutschen Bischofskonferenz. Die Muslime in Deutschland geben sich heute nicht mehr mit unauffälligen Gebäuden in Stadtrandgebieten zufrieden, sondern sie streben repräsentative Bauten an, oft nach dem Vorbild der großen Moscheen aus der Zeit des Osmanischen Reiches auf dem Gebiet der heutigen Türkei. Menschen, in deren Nachbarschaft eine solche Moschee gebaut werden soll, empfinden dies allerdings oft als Inbegriff des ihnen religiös oder kulturell Fremden. Zudem zeigt sich, dass dem Bau einer Moschee ein Streit darum folg kann, ob überhaupt, und wenn ja wie oft und in welcher Lautstärke vom Minarett aus zum Gebet gerufen werden darf. So gibt es in Deutschland zum Bau großer Moscheen sehr verschiedene Auffassungen und Kontroversen, die indessen Gott sei Dank bislang regelmäßig ohne Gewaltanwendung und alles in allem friedlich gelöst werden. Dazu trägt die Deutsche Bischofskonferenz bei, indem sie das Recht der Muslime zum Bau von Moscheen öffentlich verteidigt und andererseits die Muslime zu mehr Dialog mit der Gesellschaft ermutigt und zu mehr Transparenz bei der Finanzierung auffordert. Zugleich setzt sich die Kirche auf der Ebene der Gemeinden für angemessene Lösungen ein, die den legitimen Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Die erfolgreiche Bewältigung von Moscheebaukonflikten hat sich wiederholt als Ansatzpunkt für ein offeneres Miteinander erwiesen.

Zu den wichtigsten religionspolitischen Anliegen der Muslime in Deutschland gehört die Verbesserung der religiösen Bildung der in Deutschland heranwachsenden muslimischen Jugend. Die von den Moscheegemeinden angebotenen Korankurse werden fast ausschließlich von Imamen aus den Herkunftsländern durchgeführt. Sie gelten – auch bei vielen Muslimen – als nicht ausreichend. Mit den Korankenntnissen werden häufig zugleich auch die in den Herkunftsländern der jeweiligen Imame geltenden Verhaltensnormen vermittelt, ohne dass die völlig andere Lebenssituation der in Deutschland aufwachsenden Kinder Berücksichtigung findet. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich vor diesem Hintergrund wiederholt und mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die muslimischen Kinder und Jugendlichen an öffentlichen Schulen unter den gleichen, in der Verfassung verankerten Bedingungen Religionsunterricht erhalten wie christliche. Sie begrüßt, dass inzwischen an mehreren deutschen Universitäten auch muslimische Religionslehrer für die Durchführung von Islamunterricht an öffentlichen Schulen ausgebildet werden.

Die Lehre der katholischen Kirche über die Religionsfreiheit als ein Menschenrecht

Historisch gründet unsere heutige wertgebundene, in religiöser Hinsicht aber neutrale Verfassungsordnung auf der traurigen Erfahrung von blutigen Religionskriegen. In ihrer Folge hat der Staat das Wahrheitsmonopol aus der Hand gegeben, indem er notgedrungen lernte, auf die Durchsetzung religiöser Überzeugungen mit staatlicher Gewalt zu verzichten. Für die katholische Kirche liegt der tiefere Grund für die Anerkennung der Religionsfreiheit als ein Bürger- bzw. Menschenrecht in ihrer Überzeugung, dass Gott den Menschen als ein freies Gegenüber geschaffen hat und dass der Glaube an Gott nur in freier Entscheidung authentisch gelebt werden kann.

Die Lehre der katholischen Kirche zur Frage der Religionsfreiheit hat sich im 19. und 20. Jahrhundert weiterentwickelt und im II. Vatikanischen Konzil ihren bisherigen Abschluss gefunden. Das vielleicht wichtigste aller Dokumente des II. Vatikanischen Konzils ist die Erklärung über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965. In diesem Dokument bekennt sich die katholische Weltkirche nach intensiver Diskussion zu der Auffassung, „dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat“. Noch wichtiger als dieses Bekenntnis selbst ist, wie es begründet wird: „Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird.“

Nach dieser Lehre der Kirche entspricht Religionsfreiheit mit anderen Worten dem Willen unseres Schöpfers selbst. Diese Erkenntnis ist von größter Bedeutung. Daraus müssen sich nach der Überzeugung der Väter des Konzils Konsequenzen für die staatliche Rechtsordnung ergeben. In der Erklärung zur Religionsfreiheit des II. Vatikanischen Konzils heißt es daher weiter: „Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird.“

Mit diesen Aussagen erteilt die katholische Kirche älteren, zuvor von vielen ihrer eigenen Führer vertretenen Auffassungen eine endgültige Absage, denen zufolge Religionsfreiheit dem Anspruch auf Wahrheit unterzuordnen, also nur für die Christen zu fordern und vom Staat nur für Christen zu verwirklichen wäre. Sie stellt sich, indem sie die Religionsfreiheit menschenrechtlich grundgelegt hat, auf den Boden der modernen Verfassungsentwicklungen, welche den demokratischen Rechtsstaat hervorgebracht haben, dessen vornehmste Aufgabe in der Gewährleistung der Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit liegt. Indem sie diese menschenrechtliche Grundlegung letztlich in der Würde des Menschen und damit in der Schöpfung selbst verankert, liefert sie eine theologische Grundlage für ein friedliches, von Respekt füreinander geprägtes Zusammenleben verschiedener Religionen: Es geht um den entscheidenden und zukunftsweisenden Auftrag, nicht nur für die eigene religiöse Freiheit, sondern auch für die religiöse Freiheit der anderen einzutreten.

Die fundamentale Wertentscheidung der modernen westlichen Verfassungsordnungen für die Religionsfreiheit entspricht somit auch christlicher Überzeugung. Die Anerkennung der Religionsfreiheit als ein auf die Würde des Menschen gründendes Menschenrecht macht es auf der einen Seite verständlich und im wohlverstandenen Sinne auch notwendig, dass Christen in der Begegnung mit Muslimen für den Gedanken eintreten, dass Christen in islamisch geprägten Ländern in gleichem Maße Religionsfreiheit genießen sollten wie Muslime in christlich geprägten.

Das Grundrecht der Religionsfreiheit steht nicht nur in der deutschen Gesellschaft, sondern nahezu überall in der Welt zunehmend im Kontext der Religionsverschiedenheit und in Teilen der Welt auch der Religionslosigkeit. Wo die Grenzen zwischen der Glaubensfreiheit des einen und der Glaubensfreiheit des andern zu ziehen sind, darüber müssen sich unsere Gesellschaften auf friedlichem Wege verständigen. Christen und Muslime sind auch in diesem Zusammenhang aufgefordert, sich über ihren Glauben auszutauschen, Brücken des Vertrauens zu bauen und den Völkern, in denen sie leben, damit überzeugende Beispiele zu geben. Unter diesem Vorzeichen sehe ich auch unser heutiges Zusammentreffen und die Möglichkeit des Gedankenaustauschs. Dafür bin ich Ihnen von Herzen dankbar.