25.09.2009

Usbekistan: Pastor bekommt vier Jahre Arbeitslager

Wegen “illegaler” religiöser Betätigung muss Pastor Dimitri Shestakow für vier Jahre ins Arbeitslager. Ein Beispiel für die repressive Religionspolitik in Usbekistan.

Usbekistan: Pastor bekommt vier Jahre Arbeitslager

Wegen “illegaler” religiöser Betätigung muss Pastor Dimitri Shestakow für vier Jahre ins Arbeitslager. Ein Beispiel für die repressive Religionspolitik in Usbekistan.

csi/ms - 25.09.2009 -  Ein Gericht in Andijan klagte Dimitri Shestakow, 37, Pastor der Freikirche “Volles Evangelium”, im Frühjahr 2007 an, eine “illegale” religiöse Organisation geleitet zu haben. Zudem habe er Material verteilt, das “den religiösen Extremismus” fördere. Das Urteil: vier Jahre Arbeitslager.

Repressive Religionspolitik

Bereits im Juni 2006 hatten Polizisten in Pastor Shestakows Wohnung religiöse Unterlagen beschlagnahmt und ihn vorübergehend festgenommen. Nach der Freilassung glaubte er sich sicher. Doch am 21. Januar 2007 nahmen Sicherheitskräfte ihn erneut fest. Seither ist er im Gefängnis. Shestakows Inhaftierung spiegelt die repressive Religionspolitik wider, die in Usbekistan unter der Herrschaft des Diktators Islam Karimow mit harter Hand durchgesetzt wird.

Staat gegen Freikirchen

Islam Karimow regiert Usbekistan seit der Loslösung von der Sowjetunion 1991 als Diktator. Er anerkennt einzig regimekonforme Religionsgemeinschaften wie die russisch-orthodoxe Kirche und einen angepassten “Amts-Islam”. Staatlich diskriminiert oder gar verfolgt werden hingegen Baptisten, Pfingstchristen, ja Freikirchenangehörige schlechthin sowie islamische Strömungen, die sich der staatlichen Kontrolle widersetzen. Seit 1998 ist es Christen in Usbekistan verboten, zu evangelisieren. Wegen ihrer Missionstätigkeit unter den mehrheitlich muslimischen Usbeken und wegen ihrer “westlichen Orientierung” betrachtet Karimows Regime Freikirchen als Gefahr. Der Staat schränkt Verbindungen mit dem Westen ohnehin ein, indem er der usbekischen Bevölkerung die Ausreise ins Ausland verbietet. Ausländer, die Kontakte zu nicht registrierten Religionsgemeinschaften pflegen, werden kurzerhand ausgewiesen. Seit Juni 2006 verschärfte sich die repressive Haltung gegenüber den Christen. Wer heute in Usbekistan religiöse Literatur ohne die schwer zu erhaltende offizielle Genehmigung herstellt, einführt und vertreibt, muss mit schweren Strafen rechnen: Bußen, die das 20-100fache eines durchschnittlichen Monatslohns betragen, oder Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren.