01.12.2010

Pakistan: Wird Asia Bibi begnadigt?

Der Fall der pakistanischen Christin sorgt weltweit für Aufsehen

Pakistan: Wird Asia Bibi begnadigt?

Der Fall der pakistanischen Christin sorgt weltweit für Aufsehen

 

Das Schicksal der wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tod verurteilten Christin Asia Bibi bleibt weiterhin ungewiss. In Pakistan und in vielen Ländern beten Menschen für Ihre Begnadigung und Freilassung.

Einige Zeitungen melden, dass das Todesurteil voraussichtlich aufgehoben werde und Pakistans Präsident Asif Ali Zardari die Begnadigung von Asia Bibi unterschreiben werde.

Auch Kirchenvertreter sind zuversichtlich, wie zum Beispiel Weihbischof Sebastian Shah aus Lahore, der in einem Gespräch mit KIRCHE IN NOT bestätigt: “Einige Richter haben sich mit dem Fall befasst und glauben, dass die Vorwürfe gegen sie [Asia Bibi] nicht bewiesen sind.”

Asia Bibi soll im Streit mit muslimischen Kolleginnen angeblich den Propheten Mohammed beleidigt haben. Damit hat sie gegen das so genannte Blasphemiegesetz verstoßen, das in diesem Fall ein Todesurteil zur Folge hat.

Das auch in Pakistan umstrittene Gesetz wurde 1986 in der Zeit der islamistischen Militärdiktatur eingeführt. Zwar wurde bislang noch niemand hingerichtet, allerdings wurden Menschen, die dennoch freigesprochen wurden, später von Radikalen gelyncht. Nach Informationen der Nationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden der Katholischen Kirche wurden unter Berufung auf das Blasphemiegesetz von 2001 bis heute mindestens 50 Christen ermordet. Mit Asia Bibi ist erstmals eine Frau angeklagt.

In einem Gespräch mit Spiegel-Online erklärte der Minderheitenminister Shahbaz Bhatti, dass das Blasphemiegesetz möglicherweise reformiert oder sogar außer Kraft gesetzt werde, aber nicht abgeschafft. Die Streichung des Gesetzes sei derzeit politisch nicht durchsetzbar, sagte er.

Bischof Max J. Rodrigues von Hyderabad, der Pfarrer und Ordensschwestern in der beschädigten Marienkirche in Sukkur Sindh. Das Gotteshaus wurde 2006 von islamistischen Fundamentalisten nahezu komplett zerstört.

Bischof Max J. Rodrigues von Hyderabad, der Pfarrer und Ordensschwestern in der beschädigten Marienkirche in Sukkur Sindh. Das Gotteshaus wurde 2006 von islamistischen Fundamentalisten nahezu komplett zerstört.

Derzeit gibt es Pläne für eine Revision des Gesetzes. Unter anderem gibt es den Antrag, bei Blasphemiefällen statt des Todesurteils eine fünfjährige Haftstrafe einzuführen oder dass es Strafen im Falle eines unrechtmäßig angestrengten Blasphemie-Verfahrens oder im Falle des Aufrufs zu religiösem Hass geben soll. Das Parlament tagt das nächste Mal am 20. Dezember.

Radikale muslimische Gruppen demonstrierten in den vergangenen Tagen in den Metropolen Lahore und Karatschi für die Vollstreckung des Todesurteils. “Eine Begnadigung könnnte zu Anarchie im Land führen. Unsere Position ist klar: die Bestrafung kann nicht zurückgenommen werden”, sagte ein Vorsitzender eines sunnitischen Rates gegenüber der Nachrichtenagentur AsiaNews.

Menschenrechtsorganisationen und auch Papst Benedikt XVI. fordern eine Freilassung der Christin Asia Bibi. Seit knapp einer Woche ist Kardinal Jean-Luis Tauran, Vorsitzender des Päpstlichen Rates für interreligiösen Dialog, in Pakistan. Er hat in den vergangenen Tagen unter anderem den Minderheitsminister und den pakistanischen Präsidenten getroffen. Über Inhalte der Gespräche ist noch nichts bekannt.

Unterdessen erhält die Familie der Angeklagten Morddrohungen. Sie hätten bereits ihr Haus verlassen und seien aus Angst vor Vergeltung durch radikale Islamisten an einen geheimen Ort geflohen, berichtet AsiaNews.

Weihbischof Shah ruft im Gespräch mit KIRCHE IN NOT noch einmal eindringlich zum Gebet für Asia Bibi auf. “Das Gebet ist eine starke Waffe. Jeder, der für Asia und der Schutz menschlichen Lebens wichtig ist, sollte für sie beten.”

In Pakistan leben rund 185 Millionen Menschen. 96 Prozent der Bevölkerung sind Muslime. Christen bilden mit etwa zwei Prozent eine kleine Minderheit. Laut Verfassung des Landes gibt es eine Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz “ohne Unterschied ihrer Rasse oder ihres Glaubensbekenntnisses”.

Quelle: Kirche in Not