20.02.2010

Tadschikistan: Gericht verbietet Baptistengemeinde

AKREF/JJ – 20.02.2010 - Gegen eine Baptistengemeinde in der tadschikischen Hauptstadt Duschanbe wurde ein Betätigungsverbot verhängt, weil sie sich ohne staatliche Registrierung in einer Privatwohnung zum Gottesdienst versammelt. Die Mitglieder der Gemeinde haben haben jetzt beim Stadtgericht Berufung gegen dieses Verbot eingelegt. Die Richterin Soliya Ismailova vom Bezirksgericht Somoni, die das Verbot verhängt hat, verteidigte ihre Entscheidung und bestritt, dass dadurch die Glaubensfreiheit der Baptisten verletzt würde. „Das Gesetz verlangt, dass sich alle nichtstaatlichen Organisationen registrieren lassen“, erklärte die Richterin.  Die Baptistengemeinde versammelt sich ungeachtet der angefochtenen Gerichtsentscheidung weiter zum Gottesdienst.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz