02.01.2010

Aserbaidschan: Frist für Neuregistrierung läuft ab

viele Religionsgemeinschaften bald „illegal“?

Aserbaidschan: Frist für Neuregistrierung läuft ab

viele Religionsgemeinschaften bald „illegal“?

AKREF/JJ – 02.01.2010 - Weniger als zwei Wochen vor Ablauf der Frist für die Neuregistrierung von Religionsgemeinschaften in Aserbaidschan, die für das rechtmäßige Weiterbestehen der Gemeinschaften unerlässlich ist, ist es vier Fünftel der Gemeinschaften offensichtlich noch nicht gelungen, ihre Neuregistrierung zu erwirken. Wenn sie nicht in der Lage sind, sich bis 2010 neu registrieren zu lassen, droht ihnen die Auflösung durch die Gerichte. Moslems beklagten gegenüber Forum 18, dass nur mit dem staatsnahen kaukasischen Moslemrat verbundene Organisationen um Registrierung ansuchen können. Nichtislamische Gemeinschaften klagen, dass die Beamten des staatlichen Komitees für die Arbeit mit religiösen Organisationen, das die Registrierungen durchführt, ihnen sogenannte Musterstatuten aufzwingen wollen. Unter anderem enthalten die Musterstatuten territoriale Beschränkungen. So heißt es in Punkt 1 der Musterstatuten, dass die Gemeinschaft für religiöse Aktivitäten „auf ihrem eigenen Grundbesitz“ gegründet wurde, während Punkt 1.11 bestimmt: „Gebiet der Betätigung: Die Gemeinschaft kann sich nur an ihrer eigenen gesetzlichen Adresse betätigen.“ Weiters müssen sich die Gemeinschaften in den Musterstatuten verpflichten, das Staatskomitee zu informieren, wenn sie ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen Religionsunterreicht erteilen. Überdies regelt das Musterstatut, wie interne Entscheidungen zu treffen sind, nämlich durch eine Generalversammlung der laut Religionsgesetz vorgesehenen 10 Gründungsmitglieder, die mindestens ein Mal im Monat zusammenzutreten hat. Weiters werden die Gemeinschaften zu folgender unklarer Bestimmung verpflichtet: „Die Gemeinschaft formuliert ihre Beziehungen mit anderen religiösen Konfessionen auf der Basis religiöser Tolerierung (Toleranz), Respekt und Vermeidung von Konflikten.“ 

Die verpflichtende Neuregistrierung aller religiösen Organisationen in Aserbaidschan ist die vierte seit 1991, als das Land nach dem Zerfall der Sowjetunion die Unabhängigkeit erlangte. Bisher registriert wurden der kaukasische Moslemrat, eine Diözese der russisch orthodoxen Kirche, eine jüdische Gemeinschaft in Baku, einige Moscheen in und um Baku, die protestantische Gemeinschaft Neues Leben und die Hare Krischna Gemeinschaft in Baku. Einen traurigen Rekord hält die Baptistengemeinde in Aliabad im Bezirk Zakatala. Ihr wird seit Mitte der Neunzigerjahre die Registrierung verweigert. Der Pastor der Gemeinde, Zaur Balaev berichtete am 13. Dezember, dass Mitglieder der Gemeinde am 11. Dezember erneut zum Notariat von Zakatala fuhren, um die Unterschriften der 20 Gründungsmitglieder für den Registrierungsantrag beglaubigen zu lassen. Doch sowohl die Notarin Najiba Mamedova als auch ihr Kollege verweigerten die Beglaubigung der Unterschriften erneut. „Solange wir keine Anweisung vom Staatlichen Komitee in Baku bekommen, werden wir es nicht tun“, erklärten die Notare gegenüber dem Pastor.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz