15.01.2010

Usbekistan: Strafe für Weihnachtsfeier als „nicht registrierte religiöse Aktivität“

AKREF/JJ, 15.01.2010 - Auch 2010 werden in Usbekistan Strafen für religiöse Aktivitäten ohne staatliche Registrierung verhängt. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards. Am 3. Januar führten acht Polizeibeamte eine Razzia bei einer Weihnachtsfeier einer offiziell registrierten christlichen Gemeinde durch. Auf die Frage, weshalb eine Weihnachtsfeier illegal wäre, erklärte die Polizei, dass die Gemeinde des vollen Evangeliums „Heiligkeit“ im Dorf Umid, wo die Feier stattfand, nicht registriert wäre. Drei Leitern der Gemeinde droht jetzt ein Verwaltungsstrafverfahren. Ebenfalls wegen einer religiösen Versammlung ohne staatlicher Registrierung wurde Pastor Bakhrom Nazarof in der Region Surkhandarya im Süden des Landes mit einer Geldstrafe belegt. Er muss über 80 monatliche Mindestbehälter bezahlen! Zwischen Februar und August 2009 waren 21 Personen wegen desselben „Delikts“ zu kurzen Haftstrafen verurteilt worden. Danach wurden keine Verurteilungen zu Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit der Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit bekannt. Ein von Forum 18 befragter Richter führte dies auf die „derzeitige Liberalisierung der usbekischen Justiz“ zurück.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Übersetzung: AK Religionsfreiheit der Evangelischen Allianz