09.11.2010

Iran: Lebenszeichen von "verschwundener" Journalistin

IGFM: "Weibliche Gefangene besonders in Gefahr"

Iran: Lebenszeichen von "verschwundener" Journalistin

IGFM: "Weibliche Gefangene besonders in Gefahr"

 

Nazanin Khosravani, iranische Journalistin, seit dem 2. November 2010 im berüchtigten Evin-Gefängnis in Haft.

Frankfurt am Main / Teheran (9. November 2010) - Nazanin Khosravani, eine der bekanntesten reformorientierten Journalistinnen Irans, galt nach ihrer Verhaftung am 2. November als "verschwunden". Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, konnte sie am Montag, den 8. November, aus dem berüchtigten Evin Gefängnis ein kurzes Telefonat mit ihren Eltern führen. Nazanin Khosravani hatte für 15 reformorientierte iranische Medien gearbeitet, die inzwischen alle von den iranischen Behörden verboten wurden. Die IGFM weist darauf hin, dass gegen die Journalistin weder Anklage erhoben sei, noch ein Haftbefehl vorliege.

Da Folter in Irans Gefängnissen systematisch eingesetzt wird, befürchtet die IGFM für Nazanin Khosravani das Schlimmste.

Nach der gefälschten Präsidentenwahl im Iran am 12. Juni 2009 und den darauf folgenden Massenprotesten hatten die Regierungsbehörden die Repressalien gegen Journalisten verschärft. Zahlreiche reformorientierte Journalisten sind nach Angaben der IGFM verhaftet und gefoltert worden. Viele von ihnen waren gezwungen, ins Ausland zu fliehen. Andere wurden gegen Zahlung astronomisch hoher Kautionen und mit knebelnden Auflagen "vorübergehend" aus der Haft entlassen.

Iranische Behörden bestreiten Vergewaltigungen

Nach Informationen der IGFM werden Frauen in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt und in manchen Fällen auch vergewaltigt. In einigen Fällen hatten iranische Geistliche sogar "Zeitehen" zwischen den Pasdaran - sogenannten "Wächtern der Islamischen Revolution" - und weiblichen Gefangenen geschlossen - gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen. Da nach dem im Iran geltenden islamischen Recht der Ehemann "das Recht" hat, seine Frau auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen, kann es nach dieser Logik die Vergewaltigung in der Ehe "nicht geben". Die iranischen Behörden bestreiten, dass es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen in Haft gibt - obwohl selbst einige hohe iranische Politiker dies bestätigt haben.

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage im Iran unter:

$styles.content.links.wrap}http://www.igfm.de/Menschenrechtsverletzungen-in-der-Islamischen-Republik-Iran.573.0.html