11.10.2010

Türkei: Es ist an der Zeit, die Eintragung der Religionszugehörigkeit abzuschaffen

Die verpflichtende Erfassung der Religionszugehörigkeit ist innerhalb der türkischen Gesellschaft Gegenstand von Debatten. Die Bürger müssen sich entweder für eine Religion aus einer eingeschränkten Anzahl von Wahlmöglichkeiten entscheiden - wobei „Atheismus“ keine zulässige Wahlmöglichkeit ist - oder den Raum für Religion auf dem Personalausweis oder im öffentlichen Register leer lassen. Dadurch werden sie aber verwundbar für Diskriminierung, da man in der Türkei in vielen Lebenslagen seinen Personalausweis vorweisen muss und viele Menschen Zugang zu den Registerdaten haben. Die auch von der Türkei unterzeichneten internationalen Menschenrechtsübereinkommen sehen vor, dass niemand gezwungen werden darf, seine Religion, seien Glauben bzw. nicht religiöse Weltanschauung offen zu legen. Bereits 1999 teilte das türkische Außenministerium dem UN Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit mit, dass die Türkei beabsichtigte, die Erwähnung der Religionszugehörigkeit auf Personalausweisen abzuschaffen. Doch dies ist bis heute nicht geschehen. Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Aleviten Recht gegeben, der die Erwähnung seiner (in der staatlichen Auswahl nicht enthaltenen) Religion auf dem Personalausweis eingeklagt hatte. Doch wie andere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde auch dieses bisher nicht umgesetzt. Für eine umfassende Änderung der Lage sind Änderungen in den politischen Strukturen und in der Mentalität der Menschen erforderlich.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz