27.10.2010

Deutschland: Gesetz gegen Zwangsheirat

Das Kabinett beschließt ihr Integrationspaket: Sie will härter gegen Zwangsehen und Schwänzer von Integrationskursen vorgehen. von Freia Peters

Deutschland: Gesetz gegen Zwangsheirat

Das Kabinett beschließt ihr Integrationspaket: Sie will härter gegen Zwangsehen und Schwänzer von Integrationskursen vorgehen.

von Freia Peters

 

Wer wird bestraft, wenn eine Zwangsheirat stattgefunden hat? Der Ehemann, die Eltern der Braut, die Schwiegereltern, die Brüder? Sofern die Umstände überhaupt publik werden, ist nach dem neuen Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat all dies möglich: sowohl eine Bestrafung des „Eheführers“ als auch des Familienkreises, der durch Drohung die Frauen zur Ehe genötigt hat. Vorgesehen ist, Anstifter von Zwangsverheiratungen mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen. Das war bisher schon möglich – allerdings nur als schwere Form der Nötigung. Nun kommt ein eigener Strafbestand, der vor allem ein abschreckendes Signal geben soll. „Damit treten wir der Fehlvorstellung entgegen, es handele sich um eine zumindest tolerable Tradition aus früheren Zeiten oder anderen Kulturen“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Opfer erzwungener Ehen erhalten zusätzlich ein Rückkehrrecht nach Deutschland. Bisher erlosch dieses nach sechs Monaten, künftig soll es zehn Jahre gelten. „Wir geben uns nicht der Illusion hin, alle Fälle von Zwangsheirat juristisch erreichen zu können“, gestand Regierungssprecher Steffen Seibert ein und fügte hinzu: „Das neue Gesetz soll Frauen Mut machen, sich zu wehren.“ 

Es ist nicht bekannt, wie viele der rund 25.000 türkischen Frauen, die nach Schätzungen pro Jahr nach Deutschland kommen, um einen türkischen Mann zu heiraten, Opfer von Zwangsverheiratung sind. Umgekehrt werden muslimische, oft minderjährige Frauen in den Ferien aus Deutschland in das Land ihrer Väter geschickt, um dort gegen ihren Willen verheiratet zu werden. Sie sollen damit stärker auf die Normen aus dem Herkunftsland der Eltern verpflichtet werden.

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