28.10.2010

Deutschland: Religionsfreiheit als wichtiger Bestandteil der europäischen Identität

aus dem Deutschen Bundestag Baha’i betreffend

Deutschland: Religionsfreiheit als wichtiger Bestandteil der europäischen Identität

aus dem Deutschen Bundestag Baha’i betreffend

Verschiedene Sachverständige waren sich am Mittwochabend in einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages ausdrücklich darüber einig, dass Religionsfreiheit ein wichtiger Bestandteil der europäischen Identität und zugleich universelles Menschen- und Freiheitsrecht ist. Darüber berichtet der Informationsdienst des Deutschen Bundestages.

    Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen), zeigte sich am Ende der Sitzung erstaunt über den großen Konsens unter den Experten. Dieser sei offenbar größer als auf dem Podium, konstatierte er, und stellte die Frage in den Raum, ob ”wir in der Politik möglicherweise mehr Probleme sehen als es gibt“.

Eingeladen zur öffentlichen Anhörung waren Prof. Dr. Heiner Bielefeldt (UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Universität Erlangen), Dr. Navid Kermani (Schriftsteller und Orientalist), Prof. Dr. Mathias Rohe, M.A. (Richter am OLG a.D., Universität Erlangen), Prof. Dr. Dr. Thomas Schirrmacher (Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit) sowie Prof. Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union).

In den Redebeiträgen der Sachverständigen als auch in der anschließenden Aussprache unter den Mitgliedern des Bundestagsausschusses wurde wiederholt auf die Lage der Bahá’í im Iran als auch in Europa Bezug genommen. So zeigte sich Erika Steinbach (CDU/CSU) darüber erstaunt, dass es bei vielen Menschen anderer religiöser Zugehörigkeit in Europa, wie Bahais, Hindus oder Buddhisten, keine Debatten mit ähnlicher Problemlage wie bei den Muslimen gäbe. Der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, Prof. Schirrmacher, wies in seiner Stellungnahme dennoch auf die unterschiedlichen Privilegierungen der Religionsgemeinschaften in Deutschland hin, bei denen er eine Ungleichbehandlung konstatierte.

    Das ist etwa typischerweise bei evangelischen Freikirchen oder den Bahá’í ebenso der Fall, wie am offensichtlichsten bei islamischen Gruppen. Muslime haben bei uns völlige Religionsfreiheit, es geht um die Gleichstellung der Organisationen, wobei sich die islamischen Organisationen natürlich einfach immer mit den Großkirchen vergleichen, nie mit der Situation der kleineren evangelischen Freikrichen oder der Bahá’í, die schon jetzt oft schlechter gestellt sind als der Islam, etwa wenn es um Theologische Fakultäten geht.

Der Menschenrechtsausschuss ist bemüht, binnen einer Woche die schriftlichen Stellungnahmen sowie den Verlauf der Aussprache der Öffentlichkeit schriftlich zur Verfügung zu stellen. Eine Übertragung der aufgezeichneten Anhörung im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages findet sich hier:

    Ergänzend möchte ich noch auf eine weitere die Baha’i betreffende in meinem Gutachten hinweisen:

    “Die Vielfalt hat eben auch ihre negative Seite, die man schnell erkennt, wenn man die Ungleichbehandlung bestimmter Minderheiten quer durch Europa untersucht – und be-kanntlich muss sich die Religionsfreiheit gerade beim Umgang mit kulturell hinzugetrete-nen Minderheiten bewähren. Wählt man etwa die Perspektive der Baha’i und damit einer Religion, die in allen europäischen Ländern gleich ausgerichtet ist und selbst Religions-freiheit propagiert und friedlich agiert, so reicht die Spannweite in den europäischen Län-dern von völliger Freiheit über schwierige Situationen bis hin zur Verweigerung der Regi-strierung in Rumänien und zu Gewalttaten gegen Tempel in Armenien.”
Thomas Schirrmacher

    www.iran.bahai.de/2010/10/28/religionsfreiheit-als-wichtiger-bestandteil-der-europaischen-identitaet