02.09.2010

China: Prominenter Christ unter erheblichem Druck

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Donnerstag auf die anhaltende Verfolgung des prominenten chinesischen Menschenrechtlers Zheng Enchong aus Schanghai aufmerksam gemacht, der heute 60 Jahre alt wird.

China: Prominenter Christ unter erheblichem Druck

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Donnerstag auf die anhaltende Verfolgung des prominenten chinesischen Menschenrechtlers Zheng Enchong aus Schanghai aufmerksam gemacht, der heute 60 Jahre alt wird.

“Systematisch wird der frühere Menschenrechtsanwalt und überzeugte Christ eingeschüchtert und mundtot gemacht”, berichtete der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius in einer Pressemitteilung der Organisation. “Seit seiner Freilassung aus der Haft im Juni 2006 wurde Zheng Enchong mehr als 90 Mal von der Polizei in Schanghai zu Verhören vorgeladen.” 2005 war er während seiner Haftzeit mit dem Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ausgezeichnet worden.“Tag und Nacht wird die Wohnung des Juristen überwacht”, sagte Delius. Seit den Olympischen Spielen in Peking im Sommer 2008 hat die Polizei Überwachungskameras an seiner Tür installiert, um alle Bewegungen und Besucher zu registrieren. Jede Woche mittwochs wird seine Wohnung von Sicherheitskräften durchsucht. Dabei werden regelmäßig Spezialgeräte eingesetzt, um versteckte Mobiltelefone ausfindig zu machen. Denn seine Telefonleitung wurde von den Behörden zwar gekappt, doch trotzdem steht der Bürgerrechtler noch im Kontakt mit der Außenwelt. Wenn hochrangige Besucher nach Schanghai kommen, wird Zheng Enchong regelmäßig unter Hausarrest gestellt. Öffentliche Protestaktionen sollen so verhindert werden. Bei seinen Verhören ist der Jurist mehrfach geschlagen und gefoltert worden.Zheng Enchong gilt als einer der bekanntesten Bürgerrechtler Chinas. Im Jahr 2003 war er wegen “Staatsverrats” zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, nachdem er unveröffentlichte Informationen über Arbeiterproteste an ausländische Menschenrechtsorganisationen weitergegeben hatte. (pro)

VON: aq | 02.09.2010