23.02.2012

Deutschland: Gericht lässt Kirchenbeschimpfung zu

Katholische Kirche darf als „Kinderf...-Sekte“ bezeichnet werden

Deutschland: Gericht lässt Kirchenbeschimpfung zu

Katholische Kirche darf als „Kinderf...-Sekte“ bezeichnet werden

 

Berlin (idea) – Die katholische Kirche darf als „Kinderf...-Sekte“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten hervor. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen Jörg Kantel, Betreiber des Weblogs „Schockwellenreiter“, wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (Paragraf 166 StGB) erhoben. Kanthel hatte in einem Beitrag am 29. Juni 2011 den Kölner Kardinal Joachim Meisner als Oberhaupt der „Kinderf...-Sekte“ tituliert. Er berief sich dabei auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die zuständige Richterin lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Die Aussage sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, denn es gebe „in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche“. Da die Staatsanwaltschaft keine sofortige Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss einlegte, ist dieser rechtskräftig.

„Skandalöses Urteil“

Die Vorsitzende des Christoferuswerks (Münster) – einer Aktionsgemeinschaft evangelischer und katholischer Christen –, Felizitas Küble, spricht von einem „skandalöses Gerichtsurteil“. Es handele sich „offenbar um die juristischen Sumpfblüten einer hysterischen Medienkampagne“. Sie polemisiere „sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche“, vor allem gegen die katholische Priesterschaft. Zum Vergleich führt sie den Fall der österreichischen Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff an. Ihre Aussage, Mohammed sei „nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder“, wurde vom Wiener Landesgericht wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ mit einer Geldstrafe von 480 Euro belegt. Küble: „Obgleich historisch unbestritten ist, dass Mohammed mit einem neunjährigen Mädchen die ‚Ehe’ vollzog“.