24.06.2022

Deutschland: Bundestag schafft Paragraf 219a ab

Ampelkoalition und Linke stimmen dafür, CDU/CSU und AfD dagegen

Berlin (IDEA) – Der Bundestag hat die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Die Vorschrift verbietet Werbung für Abtreibungen. Statt der geltenden Regelung im Strafgesetzbuch soll künftig das Heilmittelwerbegesetz irreführende Werbung über Schwangerschaftsabbrüche verbieten. Für die Neuregelung stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Linken. Dagegen stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und AfD. Der Abstimmung war eine teilweise hitzige Debatte vorausgegangen.