24.05.2022

Deutschland: „Fall Latzel“: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Erfolgsaussichten werden geprüft, wenn schriftliche Urteilsgründe vorliegen

Bremen (IDEA) – Die Staatsanwaltschaft Bremen hat Revision gegen den Freispruch für den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, eingelegt. Hintergrund: Das Landgericht Bremen hat Latzel am 20. Mai von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Es kippte damit das erstinstanzliche Urteil. Das Amtsgericht Bremen hatte den Pastor am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund für die Verurteilung des Amtsgerichts waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Außerdem hatte ergesagt: „Überall laufen diese Verbrecher herum vom Christopher Street Day.“ Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Die Bremische Evangelische Kirche hatte Latzel vorübergehend vom Dienst enthoben; inzwischen darf er aber wieder arbeiten.

Rechtsmittel zur Fristwahrung

Die Staatsanwaltschaft habe die Revision zum jetzigen Zeitpunkt eingelegt, um die Revisionsfrist von sieben Tagen nach dem Erlass des Urteils zu wahren, erklärte Pressesprecherin Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde die Anklagebehörde erneut die Erfolgsaussichten der Revision prüfen. Das Landgericht hat fünf Wochen Zeit, um die schriftlichen Urteilsgründe vorzulegen. Wenn die Staatsanwaltschaft dann an der Revision festhält, muss das Oberlandesgericht Bremen das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.

Red. AKREF: siehe auch Kommentar von IDEA unter https://www.idea.de/artikel/die-eigentliche-herausforderung