18.11.2023

Belarus: Neues Leben Gemeinde beruft gegen Auflösung

AKREF-A/18.11.23 - Am 17. Oktober ordnete das Stadtgericht Minsk die Auflösung der Neues Leben Gemeinde des vollen Evangeliums an. Jekaterina Kaverina vom Exekutivkomitee der Stadt Minsk hatte beim genannten Gericht die Auflösung der christlichen Gemeinde beantragt, da Amtsgerichte einige der Onlinematerialien der Gemeinde als „extremistisch“ eingestuft hatten.

Gerichte haben eine Palette von religiösen Materialien als „extremistisch“ verboten, obwohl darin nicht zu Verletzungen von Menschenrechten Dritter aufgerufen wird, darunter Materialien der Neues Leben Gemeinde, der Gruppe Vision und der belarussisch orthodoxen Pfarre in der litauischen Hauptstadt Vilnius.

Neues Leben hat beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen den Auflösungsbeschluss eingelegt. Bisher wurde noch kein Termin für die Berufungsverhandlung angesetzt. Bis dahin wird der Beschluss nicht rechtskräftig. Die Neues Leben Gemeinde hält ihre Gottesdienste weiterhin online oder in gemieteten Kirchen ab. Aus dem eigenen Kirchengebäude wurde die Gemeinde bereits im Februar 2021 vertrieben Im Juni 2023 wurde es auf Betreiben der Behörden abgerissen.

Die Auflösung hätte im Falle der Rechtskraft dramatische Auswirkungen auf die Gemeinschaft, da jede Betätigung nicht registrierter oder aufgelöster Religionsgemeinschaften nach Artikel 193-1 des Strafgesetzbuchs bestraft werden kann. Dieser Artikel sieht für die „Durchführung von oder Teilnahme an Aktivitäten einer nicht registrierten politischen Partei, Stiftung, zivilen oder religiösen Organisation“  eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft vor.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 14. November 2023).

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA