04.04.2024

Deutschland: Klage gegen Kreuzerlass von Bayern in Karlsruhe

(idea) Seit Juni 2018 gilt in Bayern die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregte Anordnung, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen.

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) wird Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den bayerischen Kreuzerlass einlegen. Das teilte die Organisation am 24. März mit.

Hintergrund: Seit Juni 2018 gilt in Bayern die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregte und vom Kabinett beschlossene Anordnung, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Sie betrifft 1.100 staatliche Stellen wie Landrats- und Finanzämter sowie Gerichte. Dagegen hatten der bfg und 25 Einzelpersonen geklagt. Im Juni 2022 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen ab.

Im Dezember 2023 lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision der Kläger gegen das Urteil ab. Zur Begründung erklärten die Richter, die angebrachten Kreuze seien zwar christliche Symbole, aber sie verletzten die Kläger nicht in deren Grundrechten. Durch das Aufhängen der Kreuze bekenne sich der Freistaat Bayern nicht zu christlichen Glaubenssätzen. Der Wortlaut des Kreuzerlasses mache vielmehr deutlich, dass die Kreuze Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns sein sollten.

Die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, erklärte laut einer Mitteilung des Bundes, warum sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen wolle. Der bfg München sei als „‚Konkurrent‘ der christlichen Glaubensgemeinschaften“ durch die staatliche Anweisung, das zentrale christliche Symbol schon im Eingangsbereich der durch die Verfassung zur Neutralität verpflichteten Behörden gut sichtbar anzubringen, in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und Religionsfreiheit verletzt worden. Der bfg sehe durch den Erlass nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiere zudem die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Der bfg München gehört auch zu den Organisationen, die regelmäßig gegen das in Bayern besonders streng durchgesetzte Tanzverbot an Stillen Feiertagen wie dem Karfreitag protestieren.