04.04.2024

Schweiz: Bundesgericht Urteilt – Freikirche darf nicht im Genfer See taufen

Die evangelische Freikirche von Cologny darf keine Taufen am Genfer See durchführen. Das hat das Bundesgericht der Schweiz beschieden. Der Kirche fehlt eine Registrierung.

IIRF-D/ Pro magazin/Tübingen/05.04.24 - Norbert Schäfer berichtete am 2. April 2024 für das evangelische Medienmagazin pro:

»Die evangelische Freikirche von Cologny im Schweizer Kanton Genf ist damit gescheitert, auf dem Gerichtsweg eine öffentliche Taufveranstaltung am Genfer See durchsetzen. Die Kirche hatte im Februar 2023 eine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht. Grund dafür war die Bestätigung eines Verwaltungsbescheides der Behörden durch den Justizgerichtshof der Republik und des Kantons Genf. Das „Departement für Bevölkerungssicherheit und Gesundheit“ hatte die Veranstaltung am See nicht genehmigt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Freikirche nun abgewiesen.

In der Schweiz hängen die Beziehungen zwischen Kirche und Staat von den einzelnen Kantonen ab. Der Kanton Genf hat den Grundsatz der Laizität in seiner Verfassung verankert. Dieser Grundsatz wird nicht auf die gleiche Weise verstanden wie in Frankreich. Während in Frankreich strikt zwischen Kirche und Staat unterschieden wird, unterhält der Kanton Genf Beziehungen zu bestimmten Religionsgemeinschaften.

Nach dem Gesetz über die Laizität des Staates (Loi sur la laïcité de l’État) kann der Staat Beziehungen zu religiösen Gemeinschaften pflegen. Dazu ist eine Registrierung erforderlich und die betreffenden Gemeinschaften müssen den Vorrang des Schweizer Rechts vor allen anderslautenden religiösen Verpflichtungen in einer Erklärung anerkennen. Die Beschwerdeführerin hatte nach Angaben des Bundesgerichts diese Erklärung nicht unterzeichnet und sei somit nicht registriert.

„Die erforderliche Registrierung, insbesondere die Verpflichtung zur Achtung der Schweizer Rechtsordnung und der Grundrechte, stellt keine Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung dar“, teilte das Gericht am vergangenen Mittwoch mit. Es liege „nur ein leichter Eingriff in die Religionsfreiheit vor“.

Die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) hat am vergangenen Donnerstag mit „Unverständnis“ auf das Urteil reagiert. In einer Pressemitteilung heißt es, die Entscheid zeuge „von der zunehmenden Einschränkung der Religionsfreiheit im Kanton Genf“ und „engstirniger Sicht der Genfer Laizität“. Die SEA bemängelt, dass „religiöse Organisationen von vornherein als verdächtig behandelt“ würden. Von ihnen würde in Bezug auf religiöse Veranstaltungen eine Verpflichtung gegenüber dem Staat verlangt, die von anderen Nutzern des öffentlichen Bereichs nicht verlangt werde.

Quelle: https://www.pro-medienmagazin.de/urteil-freikirche-darf-nicht-im-genfer-see-taufen

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