08.04.2024

Deutschland: Koranverbrennungen - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle

Sie sieht darin eine strafbare „Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen

Hamburg (IDEA) – Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat wegen einer Koranverbrennung Strafbefehle beantragt. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Die Anklagebehörde beantragte die Strafbefehle beim Amtsgericht gegen drei Männer, die im August 2022 bei einer angemeldeten Versammlung vor der sogenannten Blauen Moschee in Hamburg einige Seiten aus einem Koran herausgerissen, angezündet und zu Boden geworfen hatten. Dadurch hätten sie den Tatbestand der „Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen“ gemäß Paragraf 166 des Strafgesetzbuches erfüllt. Die Vorschrift stellt solche Beschimpfungen unter Strafe, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Dafür drohen bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft stütze ihre Rechtsauffassung, dass Koranverbrennungen in den Anwendungsbereich des Paragrafen fallen, unter anderem auf einen Beschluss des Petitionsausschusses des Bundestages. Er hatte sich 2023 mit einer Petition befasst, die ein ausdrückliches gesetzliches Verbot von Koranverbrennungen gefordert hatte. In dem Beschluss des Ausschusses hieß es, solche Aktionen seien – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – bereits nach geltendem Recht durch Paragraf 166 Strafgesetzbuch verboten. Über den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Hamburg muss nun ein Amtsgericht entscheiden. Es kann die beantragte Strafe aussprechen oder den Erlass eines Strafbefehls ablehnen.

Schweden: Koranverbrennungen führten zu Ausschreitungen

Im Sommer 2023 hatte eine Koranverbrennung in der schwedischen Hauptstadt Stockholm massive Proteste in muslimischen Staaten ausgelöst. Ein in Schweden lebender Iraker hatte ein Exemplar des Korans vor der Hauptmoschee von Stockholm mit Füßen getreten und teilweise in Brand gesteckt. Die Sicherheitskräfte hatten die entsprechende Demonstration unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit zuvor genehmigt. Die Weltweite Evangelische Allianz (WEA), der Weltkirchenrat und das katholische Hilfswerk Caritas International verurteilten die Koranverbrennung in einer gemeinsamen Erklärung als „öffentlichen Akt religiösen Hasses“. Als Reaktion auf die Verbrennung stürmten etwa in Bagdad Demonstranten die schwedische Botschaft und legten Feuer. In Pakistan riefen radikale Muslime zu Anschlägen gegen Christen auf. Wenige Wochen später griff ein wütender Mob von Muslimen das christliche Viertel in der Stadt pakistanischen Jaranwala an und brannte 100 Häuser nieder.

Dänemark: Streit um „Korangesetz“

Auch in Dänemark kam es 2023 zu einer Reihe von Koranverbrennungen durch Islamkritiker. Im Dezember beschloss das dänische Parlament (Folketing) nach heftiger kontroverser Debatte ein Verbot solcher Aktionen. Bei der Abstimmung votierten 94 Abgeordnete für das sogenannte „Korangesetz“, 77 dagegen. Die Befürworter erklärten u.a., Koranverbrennungen erhöhten die Gefahr von islamistischen Terroranschlägen. Die Gegner kritisierten das Gesetz als Einschränkung der Meinungsfreiheit und „Punktsieg für Islamisten“.

Protest gegen islamische Extremisten

Die Blaue Moschee (Imam Ali Moschee) an der Hamburger Außenalster, vor der die Hamburger Koranverbrennung stattfand, ist Sitz des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH). Es wird vom Hamburger Verfassungsschutz als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen. Der Trägerverein wird von der Behörde als extremistische und demokratiefeindliche Gruppierung eingestuft. Trotzdem gehörte das IZH bis vor wenigen Monaten dem Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura) an, mit dem die Landesregierung zusammenarbeitet. Zuletzt forderte u.a. das Junge Forum der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG/Berlin) die sofortige Schließung des IZH.