09.04.2024

Deutschland: Abtreibung - Lebensrechtler kritisieren Expertenkommission

Sie empfiehlt eine Legalisierung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft

Berlin/Augsburg (IDEA) – Lebensrechtler haben scharfe Kritik an dem Vorschlag der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zur Neuregelung des Abtreibungsrechts geübt. Hintergrund: Die achtzehnköpfige Kommission war 2023 von der Ampelregierung berufen worden, um u.a. eine Neuregelung des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafrechts zu prüfen. Derzeit ist gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen straffrei. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ schlägt die Kommission in ihrem Abschlussbericht eine tiefgreifende Neuregelung vor. Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch halte einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht stand. Stattdessen müssten Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich als rechtmäßig gelten. Nach Ansicht der Kommission könnte der Gesetzgeber die Tötung ungeborener Kinder sogar bis zu dem Zeitpunkt erlauben, ab dem sie eigenständig lebensfähig sind. Das ist in der Regel etwa ab der 22. Schwangerschaftswoche der Fall. Erst danach müsse eine Abtreibung grundsätzlich verboten sein.

Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen erlauben

Wie der „Spiegel“ weiter berichtet, empfiehlt die Kommission außerdem, die derzeit geltenden Verbote von Eizellspenden und altruistischer (uneigennütziger) Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen aufzuheben. So könne etwa eine Leihmutterschaft erlaubt werden, wenn Eltern und Leihmutter sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung treffen, nach der eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus besteht. Außerdem solle eine Leihmutter eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ erhalten.

ALfA: „Wie bestellt, so geliefert“

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA/Augsburg), Cornelia Kaminski, erklärte in einer Stellungnahme, die Kommission liefere mit ihren Vorschlägen „wie bestellt“ die von der Ampelregierung gewünschten Ergebnisse. Eine Umsetzung werde das Lebensrecht ungeborener Kinder endgültig abschaffen. Es sei „ein Hohn auf die Grundlagen der internationalen Rechtsprechung“, wenn die Kommission sich auf Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht berufe. Ihre Vorschläge widersprächen u.a. der universalen Erklärung der Menschenrechte und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Was daher bleibt, ist der schale Eindruck, hier handelt es sich um einen Kuhhandel, dessen Opfer sowohl Frauen als auch Kinder sind. Die Grünen bedienen die Abtreibungslobby, die sie zu ihrem Wählerklientel rechnet. Die FDP, die sich gegen die Liberalisierung sträubt, wird mit einer freizügigen Regelung von Leihmutterschaft und Eizellspende gekauft.“

Ärzte für das Leben: „Schwarzer Tag für die Menschenrechte“

Die Organisation „Ärzte für das Leben“ (Münster) sprach in einer Stellungnahme von einem „schwarzen Tag für die Menschenrechte in Deutschland“. Wenn die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen aufgegeben werde, komme das einer „tektonischen Verschiebung im rechtlichen Status des Menschen in seiner vulnerabelsten Phase“ gleich. „Wie die anderen Menschenrechte ist das Recht auf Leben nicht teilbar: Entweder gilt es immer und für alle, oder es gilt so richtig nie und für niemanden“, erklärte der Vorsitzende der Organisation, Paul Cullen. „Wir können nur hoffen dass sich die anderen Parteien im Bundestag und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht über die Tragweite dieses Vorschlags im Klaren sind und dafür sorgen, dass er nicht gesetzlich umgesetzt wird.“