09.04.2024

Deutschland: Wegen AfD-Kandidatur-Disziplinarverfahren gegen Michaelis

Verkündigung und Sakramentsverwaltung sind ihm vorläufig untersagt

Magdeburg (IDEA) – Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Martin Michaelis (Quedlinburg) eingeleitet. Der Grund ist seine Kandidatur als Parteiloser für die AfD bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Das teilte die Landeskirche in einer Presseerklärung mit. Weiter heißt es dort, mit der Eröffnung des Verfahrens seien ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Taufe, Abendmahl) für die Dauer des Disziplinarverfahrens untersagt. Wegen der Kandidatur hatte der Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Egeln Michaelis im März bereits die Pfarrbeauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen. Zur Begründung für das Disziplinarverfahren erklärte die Landeskirche, als Pfarrer sei Michaelis verpflichtet, gegen rechtsextreme Positionen Stellung zu beziehen. Das sei nicht vereinbar mit seiner Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft würden. Dadurch erzeuge Michaelis den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung. Der Anschein der Pflichtverletzung werde durch ein öffentliches Auftreten von Michaelis zusammen mit bekannten Mitgliedern der rechtsextremen und neonazistischen Szene verstärkt. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Sein öffentliches Auftreten steht nach den jüngsten Verlautbarungen des Landeskirchenrates der EKM und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands mutmaßlich im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, das jeden Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes sieht.“ Deshalb habe er durch die Kandidatur möglicherweise auch gegen seine Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber der Landeskirche verstoßen.

Michaelis: Nichts vom Verfahren gewusst

Michaelis teilte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mit, dass er von dem Verfahren nichts gewusst habe und erst durch die Anfrage davon erfahren habe: „Wie gut, dass es das Internet und die Presse gibt als Ersatz für die fehlende Kommunikation.“ Er wies die in der EKM-Pressemitteilung genannten Ausführungen zurück: „Aus meiner Sicht gibt es für ein Disziplinarverfahren keine hinreichenden Gründe.“