21.02.2024

Deutschland: Taxifahrer soll Bußgeld wegen Bibelvers am Auto zahlen

Stadt Essen verlangt 88,50 Euro – Jalil Mashali legt Widerspruch ein

Essen (IDEA) – Der aus dem Iran stammende christliche Taxifahrer Jalil Mashali (Essen) soll wegen eines Bibelverses auf seinem Auto ein Bußgeld von 88,50 Euro inklusive Gebühren zahlen. Wie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien) berichtete, hat die Stadt Essen einen entsprechenden Bescheid geschickt. Zum Hintergrund: Die Behörden hatten Mashali im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“ vorgeworfen, unerlaubte „religiöse Werbung“ zu betreiben. Sie forderten den Konvertiten auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern und drohten ihm mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die Stadt Essen argumentiert, der Aufkleber sei unzulässige „religiöse Werbung“, die nach der Personenverkehrsverordnung (BOKraft) auf Taxen nicht erlaubt sei. Mashali beharrt jedoch darauf, dass der Aufkleber aufgrund seines Inhalts, des Standorts am unteren Rand der Heckscheibe sowie seiner überschaubaren Größe nicht als Werbung eingestuft werden könne. Er wolle sich nun juristisch zur Wehr setzen, wie es in einer Mitteilung von ADF heißt, und habe daher Widerspruch eingelegt. Mashali erklärte demnach: „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Ich will keinen Ärger machen, aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen.“ ADF unterstützt ihn dabei. Die für die Menschenrechtsorganisation tätige Juristin Lidia Rieder betonte, dass Mashalis Handeln durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt sei. „In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren.“ Das beinhalte auch das Recht, seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat dürfe diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken