24.07.2024

Deutschland: Bundesinnenministerium verbietet „Islamisches Zentrum Hamburg“

Es gilt als islamistisch und soll dem iranischen Regime nahestehen

Hamburg/Berlin (IDEA) – Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 24. Juli das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) mit seinen Teilorganisationen verboten. Wie es in einer Mitteilung des BMI heißt, werde diese Schritt damit begründet, dass es sich dabei eine extremistische Organisation des Islamismus handle, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Bei den Teilorganisationen handelt es sich demnach um die „Islamische Akademie Deutschland“ und den „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg“, das „Zentrum der Islamischen Kultur“ in Frankfurt am Main, die „Islamische Vereinigung Bayern“ in München und das „Islamische Zentrum Berlin“. Das Vermögen der Organisationen sei beschlagnahmt worden. Seit den frühen Morgenstunden fänden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. Bereits am 16. November 2023 hätten die Sicherheitsbehörden Durchsuchungen in 55 Objekten in sieben Bundesländern durchgeführt, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden seien. Diese seien seither ausgewertet worden und hätten die Verdachtsmomente so erhärtet, dass heute das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen habe erfolgen können. Im Zuge des Verbots seien zudem insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen worden. Zum Hintergrund: Trotz der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Hamburg gehörte das IZH bis November 2022 dem Rat der islamischen Gemeinschaften in der Stadt (Schura) an, mit dem die Landesregierung zusammenarbeitet. Es betrieb bisher auch die Imam Ali Moschee, die sogenannte Blaue Moschee, an der Hamburger Außenalster. Sie gehörte Medienberichten zufolge zu den vier vom BMI geschlossenen Moscheen und wurde am Morgen des 24. Juli von der Polizei gestürmt.

IZH verbreitet Ideologie der „Islamischen Revolution“

Laut BMI verbreite das IZH als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ Ajatollah Ali Chamenei die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und wolle diese auch verwirklichen. Das IZH und seine Teilorganisationen propagierten die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft. Außerdem verbreiteten sie einen aggressiven Antisemitismus unter ihren Anhängern. Überdies unterstütze das IZH die in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 mit einem Betätigungsverbot belegte libanesische Terrororganisation „Hizb Allah“ (Partei Gottes). Dies geschehe im vollen Wissen um deren Ideologie und Ziele, insbesondere den fortwährenden bewaffneten Kampf gegen den Staat Israel.

Faeser: Verbot richtet sich nicht gegen den Islam

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte anlässlich der Verkündung des Verbots, dass es sich „nicht gegen eine Religion“ richte. Die Behörde unterscheide klar zwischen Islamisten, „gegen die wir hart vorgehen“, und den vielen Muslimen, die zu Deutschland gehörten und ihren Glauben lebten. „Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.“

Deutsch-Israelische Gesellschaft begrüßt das Verbot

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG/Berlin) begrüßte die Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Deren Präsident, Volker Beck, betonte in einer Mitteilung, dass die DIG ein solches Verbot schon seit vielen Jahren gefordert habe. Es werde nun darauf ankommen, es konsequent durchzusetzen und die Herausbildung von Nachfolgestrukturen frühzeitig zu unterbinden. Das BMI dürfe „jetzt aber nicht auf halber Strecke halt machen“. Dem IZH-Verbot müsse „schleunigst“ eines der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ (IGS), folgen. Diese sei „faktisch eine IZH-Tochter“ und müsse deshalb ebenfalls verboten werden. „Die Mullahs dürfen in Deutschland keinen weiteren Fuß auf den Boden bekommen.“