15.05.2024

Deutschland: Bremen - Kirchenparlament verabschiedet neue Verfassung

St. Martini-Gemeinde kündigt Widerspruch an

Bremen (IDEA) – Das Kirchenparlament (Kirchentag) der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) hat am 15. Mai eine neue Verfassung für die Landeskirche verabschiedet. Bei der Abstimmung gab es von den 128 anwesenden Kirchentagsdelegierten 112 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit wurde die notwendige Dreiviertelmehrheit erreicht. Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Sie löst die bisher geltende Kirchenverfassung aus dem Jahr 1920 ab. Der Entwurf für die neue Verfassung war jahrelang diskutiert und mehrfach überarbeitet worden. Sie regelt die Struktur der Landeskirche und bestimmt ihre Arbeitsfelder. Anders als die alte Verfassung enthält sie auch Vorgaben zu Umwelt- und Klimaschutz sowie zu Vielfalt und Gleichstellung aller Menschen. Kritikern zufolge beschneidet sie die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden, die von der geltenden Verfassung garantiert wird. In der Aussprache vor der Abstimmung wies der Leiter der BEK-Kirchenkanzlei, Peter Schultz, diese Befürchtungen zurück. Die neue Verfassung gewährleiste weiterhin die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit sowie die Selbstverwaltung der Gemeinden. So gebe sie für die Gemeindeordnungen nur Mindeststandards vor, die in den meisten Gemeinden ohnehin erfüllt seien. Der Bauherr (Kirchenvorsteher) der St.-Martini-Gemeinde, Jürgen Fischer, bekräftigte dagegen die Kritik an dem Entwurf. Mit der neuen Verfassung gebe die BEK ihre bisherige Struktur als Bund selbstständiger Gemeinden auf und wandele sich in eine zentralistische, hierarchisch organisierte Kirche. Damit sei sie nicht zukunftsweisend, sondern orientiere sie sich an dem Leitbild volkskirchlicher Strukturen der 1960er und 1970er Jahre.