21.07.2021

Pakistan: Oberster Gerichtshof lehnt Petition gegen Zwangsbekehrung und Zwangsehe ab

Morning Star News/21.07.2021 - Wie Morning Star News berichtet, hat der Oberste Gerichtshof Pakistans eine Verfassungsbeschwerde zum Schutz christlicher Mädchen vor Zwangsbekehrung und Zwangsheirat abgelehnt. Nach der Entscheidung des Gerichts haben hochrangige Kirchenführer in Pakistan gesagt, dass sie das Thema weiterhin zur Sprache bringen werden, bis Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

Am 14. Juli lehnte Richter Mushir Alam vom Obersten Gerichtshof eine Berufung von Bischof Azad Marshall, dem Vorsitzenden der Kirche von Pakistan, ab, der eine Verfassungsbeschwerde zum Schutz christlicher Mädchen vor Zwangskonvertierung und Zwangsheirat eingereicht hatte. Die Petition von Bischof Marshall wurde gemäß Artikel 184(3) der pakistanischen Verfassung eingereicht, der dem Obersten Gerichtshof die Zuständigkeit für Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung mit Bezug auf die Durchsetzung eines der von der pakistanischen Verfassung garantierten Grundrechte zuspricht.

Laut Richter Alam wurde die Petition nicht ordnungsgemäß eingereicht, weil sie sich nicht auf einen Einzelfall oder einen Missstand bezog.

"Unserer Meinung nach ist dies nicht haltbar, weil die Angelegenheit nicht auf einen Einzelfall beschränkt ist", sagte Bischof Marshall gegenüber Morning Star News. "Vielmehr bezieht sie sich auf die gesamte christliche Bevölkerung in Pakistan und die Verletzung ihrer Grundrechte."

Laut der Petition werden christliche Mädchen Opfer von Entführung, Zwangskonvertierung und Zwangsheirat. Eine 2014 Studie von der Bewegung für Solidarität und Frieden Pakistan schätzt, dass bis zu 700 christliche Mädchen jedes Jahr Opfer werden.

Die Gerichte in Pakistan tun wenig, um diesen Opfern zu helfen, da Druck und Drohungen außerhalb des Gerichtssaals nicht berücksichtigt werden, wenn die Opfer vor Gericht Einverständniserklärungen abgeben. Außerdem wird die islamische Rechtsprechung zur Rechtfertigung von Handlungen herangezogen, die durch säkulares Recht kriminalisiert werden.

So sind zum Beispiel nach den pakistanischen Gesetzen zur Beschränkung von Kinderehen Kinderehen illegal, und Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter 16 Jahren gilt als Vergewaltigung. Unter Berufung auf die Auslegung der Scharia haben Gerichte jedoch wiederholt Ehen von Minderjährigen aufrechterhalten, vor allem in Fällen von Zwangskonvertierung.

"Dieses Prinzip wurde wiederholt von Richtern in Strafgerichten und Obergerichten angeführt, während sie das Sorgerecht für christliche Mädchen an ihre muslimischen Entführer übergaben", sagte Bischof Marshall zu Morning Star News. "Ironischerweise wird dieses islamische Prinzip oft ignoriert, wenn über Fälle von minderjährigen muslimischen Mädchen entschieden wird, und sie werden an ihre Familien statt an ihre Entführer/Ehemänner zurückgegeben."

"Die Regierungsbeamten sind nicht bereit, die Tatsache zu akzeptieren, dass die Zwangskonvertierung und -verheiratung von minderjährigen christlichen Mädchen in Wirklichkeit ein Vorwand ist, um Entführung und Vergewaltigung zu decken", so Bischof Marshall weiter. "Die Polizei und die niedere Justiz erleichtern Kinderheiraten und Konversionen. Polizeibeamte vermeiden es absichtlich, Abschnitte, die sich auf die Verführung eines Kindes, Entführung und Vergewaltigung beziehen, in die Erstinformationsberichte aufzunehmen, während sich die Prozessgerichte und sogar die Obergerichte ausschließlich auf die Aussage des Opferkindes verlassen, dass es erwachsen sei und freiwillig zum Islam konvertiert sei."

Bischof Marshall plant, seine Petition vor dem Obersten Gerichtshof Pakistans im Zusammenhang mit dem Fall Nayab Gill erneut einzureichen. Im Mai wurde Nayab, ein 13-jähriges christliches Mädchen, offenbar entführt, zwangskonvertiert und mit einem 30-jährigen muslimischen Mann zwangsverheiratet. Anfang Juli sprach das Oberste Gericht von Lahore ihrem 30-jährigen Entführer das Sorgerecht für Nayab zu.

Quelle: International Christian Concern; www.persecution.org

Aus dem Englischen übersetzt und überarbeitet von AKREF