06.10.2026

Deutschland: Bremen verbietet religiöse Symbole bei Polizeieinsätzen

Christliche Polizeivereinigung: Neutralität bedeutet nicht Religionslosigkeit

Bremen (IDEA) – Polizisten im Bundesland Bremen dürfen künftig bei Einsätzen mit Bürgerkontakt keine sichtbaren religiösen Zeichen tragen. Das betrifft Kreuz, Kippa, Kopftuch und Turban gleichermaßen. Eine entsprechende Rechtsverordnung über das äußere Erscheinungsbild der Polizei hat das Bremer Innenressort vorgelegt. Hintergrund ist der Behörde zufolge ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom März. Es hatte festgestellt, dass die bisherige Uniformordnung als Rechtsgrundlage nicht ausreicht, um das Tragen religiöser Kleidungsstücke im Dienst zu untersagen. Dafür sei eine Rechtsverordnung erforderlich. Die Verordnung unterscheidet zwischen dem Einsatz mit Bürgerkontakt und dem Innendienst. Bei Streifen, Kontrollen, Vernehmungen und allen anderen Einsätzen im öffentlichen Raum sind sichtbare religiöse Zeichen untersagt. Im Innendienst ohne Bürgerkontakt ist religiöse Kleidung hingegen erlaubt. Eine zufällige Begegnung im Flur einer Wache löst die strengeren Regeln nicht aus – entscheidend ist der gezielte Kontakt mit Menschen. Die Verordnung regelt zudem den Umgang mit Tätowierungen. An den Armen dürfen sie sichtbar sein, im Gesicht und am Hals müssen sie abgedeckt werden. Ohne Ausnahme verboten sind Motive, die Gewalt verherrlichen, Menschen herabsetzen oder auf Extremisten und kriminelle Gruppen verweisen.

Senatorin: Das ist keine Entscheidung gegen den Glauben

Innensenatorin Eva Högl (SPD) betonte, dass die Polizei für alle Menschen in Bremen und Bremerhaven da sei, unabhängig davon, woran sie glaubten. „Wenn eine Polizistin an der Tür klingelt, dann zählt die Uniform.“ Sie stehe für einen Staat, der niemanden bevorzuge. Die Verordnung richte sich nicht gegen den Glauben: „Das ist keine Entscheidung gegen den Glauben. Religion hat ihren Platz bei der Polizei.“ Im Einsatz trete die Person hinter ihr Amt zurück. Nur so entstehe Vertrauen.

Clas: Dezentes christliches Symbol ist mit staatlicher Neutralität vereinbar

Der Bundesvorsitzende der Christlichen Polizeivereinigung (CPV), Erster Kriminalhauptkommissar a. D. Holger Clas (Hamburg), hält die Bremer Regelung für zu weitgehend. Auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erklärte er, Polizisten seien im Dienst zwar zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet: „Neutralität bedeutet für mich aber nicht Religionslosigkeit. Ein Beamter wird nicht dadurch parteiisch, dass er ein kleines Kreuz trägt.“ Man dürfe die deutsche Geschichte und Kultur nicht ausblenden. Der Text des Grundgesetzes erwähne gleich zu Beginn die Verantwortung vor Gott. Bis heute entschieden sich viele Beamte bei ihrer Vereidigung bewusst für die religiöse Formel „So wahr mir Gott helfe“. Deutschland sei kulturell wesentlich vom christlich-abendländischen Menschenbild geprägt. „Deshalb bin ich überzeugt, dass auch ein dezentes sichtbares christliches Symbol mit der staatlichen Neutralität eines Polizeibeamten vereinbar ist.“ Der Staat müsse für alle Bürger unabhängig von Religion und Weltanschauung gleichermaßen da sein: „Aber ein neutraler Staat braucht keine glaubensneutralen Menschen.“ Christliche Werte wie die Achtung der Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit und Verantwortung könnten gerade im Polizeiberuf eine wertvolle Orientierung für die Dienstausübung sein. Entscheidend sei, dass ein Polizist jedem Menschen mit derselben Achtung begegne sowie Recht und Gesetz ohne Ansehen der Person durchsetze.

Keine bundesweit einheitliche Regelung

Wie Clas gegenüber IDEA weiter erläuterte, gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zum Tragen religiöser Symbole bei der Polizei. Das Beamtenstatusgesetz (§ 34 Abs. 2) erlaube zwar Einschränkungen religiös geprägter Erscheinungsmerkmale, wenn diese objektiv geeignet seien, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen. Die konkrete Ausgestaltung liege jedoch bei den Ländern. Grundsätzlich neu sei der Bremer Ansatz zudem nicht: Berlin etwa habe bereits seit 2005 ein Neutralitätsgesetz, nach dem Polizeibeamte im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallend religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Bremen schaffe dafür nun eine eigene ausdrückliche Rechtsgrundlage.