06.10.2026
Deutschland: Kirche will Organisten wegen AfD-Mandat nicht mehr beschäftigen
Er hat vor dem Arbeitsgericht Kassel eine Kündigungsschutzklage erhoben
Kassel (IDEA) – Das Arbeitsgericht Kassel verhandelt über die Kündigungsschutzklage eines AfD-Kommunalpolitikers gegen den Evangelischen Stadtkirchenkreis Kassel. Das bestätigte der Sprecher des Arbeitsgerichts, Richter Thorben Gießler, auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Der Musiker Thomas Sosna war mehrere Jahre lang in verschiedenen evangelischen Kirchen in der Stadt als Organist tätig. Bei den Kommunalwahlen in Hessen am 15. März trat er als Kandidat für die AfD an und wurde in die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Wie der Kirchenkreis auf Anfrage von IDEA mitteilte, kündigte er ein Beschäftigungsverhältnis als Organist auf Stundenbasis mit Sosna im Frühjahr. Über den Grund der Kündigung könne er wegen seiner arbeitsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben. Die Synode des Stadtkirchenkreises Kassel habe 2025 einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst, in dem festgestellt werde, dass in der Kirche nicht beruflich oder ehrenamtlich mitarbeiten könne, „wer christlichen Werten und dem Auftrag der Kirche in Wort und Tat widerspricht“. Dazu gehöre auch die öffentliche Unterstützung von rechtsextremen Positionen, wie sie in Aussagen der AfD zu finden seien.
Auch katholische Kirche beendet Zusammenarbeit
Laut einem Bericht des Hessischen Rundfunks (hr) hatte Sosna jahrelang auf Honorarbasis auch in mehreren katholischen Kirchen in Kassel gespielt. Der Pastoralreferent im katholischen Dekanat Kassel-Hofgeismar, Stefan Ahr, erklärte gegenüber dem Sender, der Musiker werde nicht mehr beauftragt. Zur Begründung erklärte er, Mandatsträger, die durch ihr Mandat für das Programm der AfD stünden, könnten nicht zugleich in einem Dienst für die Kirche tätig sein. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im hessischen Landtag, Volker Richter, bezeichnete den Vorgang gegenüber dem hr als „eine Form der Ausgrenzung bis hin zur Entmenschlichung“. Auf diese Weise sollten „oppositionelle Kräfte aus dem öffentlichen Leben“ gedrängt werden. Sosna selbst kritisierte laut dem Bericht, dass es an der Bereitschaft fehle, „sich mit Argumenten anderer auseinanderzusetzen und in einen Dialog ohne Vorurteile zu treten“. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ist für den 3. März 2027 angesetzt. Bei diesem Kammertermin werde voraussichtlich auch eine Entscheidung ergehen, so der Gerichtssprecher.