09.10.2026

Großbritannien: Britische Abtreibungsgegnerin erneut wegen stillen Gebets angeklagt

Isabel Vaughan-Spruce bekennt sich „nicht schuldig“

Birmingham/London (IDEA) – Weil sie vor einer Abtreibungseinrichtung in Birmingham schweigend gebetet hat, muss sich die britische Christin Isabel Vaughan-Spruce erneut vor Gericht verantworten. Konkret wird ihr vorgeworfen, am 27. Januar 2025 sowie an mehreren weiteren Tagen vor einer Klinik in Birmingham gestanden und schweigend gebetet zu haben. Laut Anklageschrift habe sie dies „in der Absicht oder leichtfertig in Kauf nehmend“ getan, „die Entscheidung einer Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienste in einer Abtreibungsklinik in Anspruch zu nehmen, bereitzustellen oder deren Bereitstellung zu erleichtern“. Bei einer Vorverhandlung am Birmingham Magistrates‘ Court bekannte sich die ehrenamtliche Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation am 7. Oktober in allen fünf neuen Anklagepunkten „nicht schuldig“. Darauf weist die christliche Rechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International hin, die die Angeklagte juristisch unterstützt. Vaughan-Spruce ist die erste Person überhaupt, die auf Grundlage eines neuen Gesetzes zu sogenannten Schutzzonen („buffer zones“) angeklagt wird. Das seit Oktober 2024 geltende Gesetz verbietet in einem Umkreis von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen jede Handlung, die die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung beeinflussen könnte.

Richter: „Stehen ist kein Verbrechen“

Bei der Vorverhandlung erklärte Richter Tan Ikram: „In diesem Verfahren geht es nicht um das Recht auf Abtreibung, sondern um eine Straftat, die das Parlament definiert hat … Gerichte sind nicht dazu da, über die Ansichten von Menschen zu urteilen.“ Außerdem stellte er fest: „Stehen ist kein Verbrechen … Es spielt keine Rolle, wie oft man es tut, bloße Anwesenheit reicht nicht aus.“ Entscheidend sei, ob die Angeklagte die Absicht gehabt habe, andere zu beeinflussen oder zu belästigen.

Verteidigung sieht Menschenrechte verletzt

Aus Sicht des Verteidigungsteams ist die Strafverfolgung ihrer Mandatin nicht mit deren Grundrechten vereinbar – insbesondere nicht mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Gedanken- und Religionsfreiheit. Vaughan-Spruce werde „herausgegriffen“: Wäre sie nicht für ihre lebensschützende Überzeugung bekannt, wäre ihre Anwesenheit in der Schutzzone nicht als Straftat gewertet worden. Sie selbst erklärte: „Still zu stehen und bestimmte Überzeugungen in einem öffentlichen Raum zu haben, sollte niemals ein Verbrechen sein.“ Der Rechtsberater und ADF-Vertreter Jeremiah Igunnubole (London) kritisierte: „Jemanden allein deshalb strafrechtlich zu verfolgen, weil er an einem bestimmten Ort eine bestimmte Überzeugung vertritt, kommt einer Gedankenpolizei gleich, die in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz hat.“ Wenn allein das „falsche“ Denken zu einer Strafverfolgung führen könne, könne sich das Vereinigte Königreich nicht länger als freies Land bezeichnen.

Zweite Strafverfolgung wegen stillen Gebets

Es ist bereits das zweite Mal, dass Vaughan-Spruce wegen stillen Gebets verfolgt wird. 2023 war sie nach einer Festnahme vor einer örtlichen Schutzzone freigesprochen worden. Wenige Wochen später wurde sie am selben Ort erneut festgenommen. Sie setzte sich juristisch durch und erhielt eine Entschuldigung der Polizei, später auch eine Entschädigung in Höhe von 13.000 Pfund (umgerechnet 15.000 Euro). Nach Angaben von ADF International betet die Angeklagte seit rund zwei Jahrzehnten regelmäßig friedlich an derselben öffentlichen Stelle.