13.10.2026
Deutschland: Behörden erfassten Hunderte von Kinderehen
Baden-Württemberg: Aber nur acht von 358 wurden rechtskräftig aufgehoben
Stuttgart (IDEA) – Die Behörden in Baden-Württemberg haben Hunderte von Kinderehen erfasst. Aber nur acht von 358 wurden zwischen 2018 und 2024 rechtskräftig aufgehoben. Das ergab eine parlamentarische Anfrage von zwei AfD-Landtagsabgeordneten. Teilweise waren Mädchen unter 14 Jahren betroffen. In einem Fall wurde 2020 eine Ehe zwischen einem 17-jährigen Iraker und einer elfjährigen Irakerin für nichtig erklärt. Die meisten der an Kinderehen beteiligten Männer kamen aus Syrien. Laut der Aufstellung des Innenministeriums gingen 132 syrische Staatsbürger zwischen 2017 und 2026 eine Ehe mit einer Minderjährigen ein. Dahinter rangierten bulgarische Staatsbürger in 62 Fällen, Türken (37), Afghanen (30) und Iraker (18). Unter anderem ist für 2020 die Ehe eines zwölfjährigen afghanischen Mädchens mit einem 18-jährigen Landsmann dokumentiert. Den Angaben zufolge waren zum Zeitpunkt der Antwort keine Gerichtsverfahren anhängig, um Kinderehen aufzuheben. Die AfD-Abgeordneten Emely Knorr und Nikolaos Boutakoglou begründeten ihre Anfrage mit einem Notfallbogen der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ für Lehrer mit dem Titel „Zwangsverheiratung in den Ferien – Wie können Sie als nicht-betroffene Person helfen?“ Das Dokument gibt Handlungsempfehlungen für Fälle, in denen Schülerinnen von einer Zwangsverheiratung im Ausland bedroht sind. Diese sind nach Paragraf 237 des Strafgesetzbuchs strafbar. Aus diesem Grund sei die Landesregierung dazu angehalten, derartige Straftaten zu verhindern und Aufklärung über Zwangsverheiratungen zu betreiben“, so die beiden AfD-Abgeordneten. In Deutschland ist eine Eheschließung seit 2017 ausschließlich ab 18 Jahren möglich.