16.10.2026

Deutschland: Berliner Schule darf demonstratives Beten verbieten

Verwaltungsgericht: Verbot ist zur Erhaltung des Schulfriedens gerechtfertigt

Berlin (IDEA) – Ein Berliner Gymnasium darf seinen Schülern demonstratives Beten in der Schule verbieten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Es wies eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF/Berlin) gegen das Verbot ab. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts hatte die Organisation argumentiert, die Vorschrift diskriminiere muslimische Schüler, die sich durch ihren Glauben verpflichtet sähen, fünfmal am Tag ein Pflichtgebet zu praktizieren. In seinem Urteil räumte das Gericht ein, dass das Verbot vor allem muslimische Schüler betreffe. Diese Benachteiligung sei aber gerechtfertigt, weil die Vorschrift zur Erhaltung des Schulfriedens nötig sei. Er werde seit geraumer Zeit durch das religiös motivierte Verhalten von muslimischen Schülern konkret gefährdet. Sie hätten beispielsweise versucht, Mitschülern bestimmte religiöse Verhaltensweisen aufzuzwingen. So seien muslimische Schülerinnen beschimpft worden, weil sie kein Kopftuch trugen. Mit der Verrichtung des islamischen Gebets werde das bereits bestehende Risiko einer Störung des Schulfriedens aufgrund religiöser Konflikte weiter erhöht. Laut einem Bericht des Internetportals „Legal Tribune Online“ hat die GFF angekündigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.